Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrem geschilderten Fall gibt es mehrere rechtliche Aspekte, die zu beachten sind. Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, ob und wie der Versicherungsvertrag nach dem Tod Ihres Schwiegervaters fortgeführt wurde und welche Schritte zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) unternommen wurden.
1. Fortführung des Versicherungsvertrags nach dem Tod des Versicherungsnehmers:
Normalerweise wird ein Versicherungsvertrag nach dem Tod des Versicherungsnehmers nicht automatisch beendet, sondern geht auf die Erben über. In Ihrem Fall scheint es so, dass der Vertrag zunächst auf den Namen des verstorbenen Schwiegervaters weiterlief. Dies ist grundsätzlich möglich, solange die Erben (in diesem Fall Ihre Schwiegermutter) den Versicherer über den Tod informieren und die notwendigen Änderungen (z. B. Umschreibung des Vertrags) vornehmen.
2. Ummeldung des Fahrzeugs und Versicherungswechsel:
Sie erwähnten, dass das Fahrzeug zunächst auf Ihre Schwiegermutter umgemeldet und später ein Versicherungswechsel vorgenommen wurde, bei dem Sie als Versicherungsnehmer auftraten. Hierbei ist entscheidend, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt und vollständig beim Versicherer eingereicht werden. Das Fehlen des Fahrzeugscheins bei der Ummeldung könnte hier tatsächlich zu Problemen geführt haben, insbesondere wenn dadurch der Eindruck entstand, dass kein wirksamer Vertragsabschluss zustande kam.
3. Übertragung der SF-Klasse:
Die Übertragung der SF-Klasse von einem Versicherungsnehmer auf einen anderen ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und die Zustimmung des Versicherers. Dass der Vorversicherer die Anfragen Ihrer aktuellen Versicherung mit Hinweisen auf einen noch laufenden Vertrag oder Datenschutzbedenken ablehnt, könnte darauf hindeuten, dass aus Sicht des Vorversicherers die notwendigen Voraussetzungen für eine Übertragung nicht erfüllt sind.
Empfehlungen:
- Klärung des Vertragsstatus: Zunächst sollten Sie klären, ob und wie der ursprüngliche Versicherungsvertrag nach dem Tod Ihres Schwiegervaters fortgeführt wurde. Hierzu könnte eine schriftliche Anfrage beim Vorversicherer hilfreich sein, in der Sie um Auskunft über den Status des Vertrags und die Gründe für die Ablehnung der Übertragung der SF-Klasse bitten.
- Datenschutz und Auskunftsrecht: Falls der Vorversicherer weiterhin Daten zurückhält, könnten Sie darauf hinweisen, dass Ihnen als Rechtsnachfolger des ursprünglichen Versicherungsnehmers bzw. als aktueller Versicherungsnehmer ein Auskunftsrecht zusteht. Hierbei kann auch der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens oder eine Aufsichtsbehörde hilfreich sein.
- Rechtliche Unterstützung: Da die Situation rechtlich komplex sein kann, insbesondere was die Übertragung der SF-Klasse und die Fortführung des Versicherungsvertrags angeht, wäre es ratsam, sich bei weiterer ablehnender Haltung der Versicherung von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
- Kommunikation mit der aktuellen Versicherung: Informieren Sie auch Ihre aktuelle Versicherung über die Schwierigkeiten bei der Klärung der SF-Klasse und bitten Sie um Unterstützung oder eine vorübergehende Lösung, bis die Angelegenheit geklärt ist.
Diese Schritte sollten Ihnen helfen, die Situation zu klären und zu einer Lösung zu kommen, die Ihren Interessen entspricht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Moin,
da das Fahrzeug im Oktober auf meinen Namen zugelassen und bei einer neuen Gesellschaft versichert wurde und die alte Gesellschaft den Vertrag abgerechnet hat - ist von einem rechtskräftigen Ende des Vertrages bei der Arroganz-Versicherung abzusegen.
Warum die Versicherung sich weigert den SF zu übertragen bleibt uns schleierhaft
Ich kann Ihren Unmut durchaus verstehen. Ich empfehle Ihnen zunächst die o.g. Maßnahmen zu ergreifen und bei Erfolglosigkeit, die Versicherung nachweislich (per Einschreiben) aufzufordern, Ihnen den möglichen Ablehnungsgrund zu nennen. Sollte weiterhin keine Reaktion oder eine ablehnende Haltung zu verzeichnen sein, so empfehle ich, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Vertretung Ihrer Interessen in dieser Angelegenheit zu beauftragen. Im Idealfall wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht.
Mit freundlichen Grüßen