Versetzung in eine andere fiale

14. Januar 2019 16:55 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


20:32
Mein bl kam auf mich zu und meinte das er mich dort dringend bräuchte ich habe für 2 Wochen zugesagt jetzt scheint es so als ob ich für immer dort bleiben soll .Wenn ich sofort Spätschicht mache komme ich erst um 22 Uhr heim .Ich sehe an diesen Tagen mein schulplichtiges Kind nicht.
Laut Vertrag kann ich in anderen Filialen eingesetzt werden. Der Wortlaut heißt der Arbeitnehmer ist damit einverstanden.dass er auch in anderen finalen der Niederlassung versetzt werden kann insbesondere in .....Ist das alles so richtig oder kann ich mich dagegen wehren .Haben auch nur ein Auto in der Familie. Seither könnte mich mein Mann ins geschäft fahren das ist nun nicht mehr möglich.heimzus bräuchte ich mit bis und Bahn fast 3 stunden
14. Januar 2019 | 17:21

Antwort

von


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33609 Bielefeld
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Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Guten Abend,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, auch den Ort der von Ihnen zu erbringenden Arbeitsleistung zu bestimmen; das ergibt sich aus der Rechtsprechung des BAG, evt. aus dem Arbeitsvertrag und im Zweifel aus § 106 GewO.

Dieses Bestimmungsrecht gilt grundsätzlich deutschlandweit, vgl. BAG, Urteil vom 28.08.2013, 10 AZR 569/12.

Allerdings muss der Arbeitgeber dieses ihm zustehende Weisungsrecht nach billigem Ermessen ausüben, was dazu führt, dass er bei der Ausübung sei­nes Wei­sungs­rechts in an­ge­mes­se­ner Wei­se auf die In­ter­es­sen des Ar­beit­neh­mers Rück­sicht neh­men muss. Da­zu gehören auch die besonderen familiären Umstände.

Sie sollten daher mit dem Arbeitgeber über die entstandene, für Sie nicht auf Dauer tragbare Situation sprechen und ihn nachdrücklich aufforden, Sie wieder in die bisherige Filiale zurückzusenden.

Sollte er das allerdings verweigern, bleiben Ihnen letztlich nur die Möglichkeit, die Versetzung vor dem Arbeitsgericht anzufechten oder eine andere Arbeitsstelle zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 14. Januar 2019 | 19:56

Habe für 2 Wochen zugesagt was er auch in dem Moment akzeptiert hat unď nun nichts mehr davon wissen will.mus man sich nicht an Abmachungen halten

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Januar 2019 | 20:32

Er kann einseitige in dem oben beschriebenen Maß anordnen auch über die 2 Wochen hinaus.

ANTWORT VON

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