15. Januar 2020
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15:45
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
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E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nein, das ist rechtlich leider nicht zulässig ohne nachweisbare Einwilligung der erkennbaren Personen. Zwar kann man bei Personen, die bewusst in die Kamera des Fotografen lächeln, oftmals von einer beschränkten Einwilligung zur zeitnahen Veröffentlichung ausgehen. Nach über 10 Jahren greift diese Einwilligung aber nicht mehr. Es überwiegt dann auch das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen gegenüber Ihrer Kunstfreiheit.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking