Vermeintlicher Freundschaftsdienst erweist sich als Behandlung mit Rechnung

18. März 2025 18:06 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo lieber Anwalt,
Ich war am 20.02.2025 in einer Zahnarztpraxis um einen Bekannten dort zu besuchen. Wir redeten und irgendwann sagte er: "Willst du eine Zahnreinigung? Wir haben gerade Zeit, Patienten haben abgesagt". Es hörte sich an wie ein freundschaftlicher Dienst ohne Endkosten, also stimmte ich nach kurzem Zögern zu. Wir gingen in den Behandlungsraum und er gab mir einen digitalen Patientenfragebogen, den ich unkonzentriert ausfüllte, da die Behandlung direkt los gehen sollte.
Er erzählte mir außerdem wie toll die Praxis sei und dass er auch Freunde hier her mitnehmen kann. Er erzählte von einem Freund, der Flüchtling ist und von der Praxis umsonst eine Professionelle Zahnreinigung erhalten hatte. Er wies mich jedoch nicht darauf hin, dass diese Behandlung für mich etwas kosten würde. Ich erzählte ihm auch dass ich Studentin sei und nicht arbeite.
Danach war ich im Urlaub. Als ich wieder kam (16.März) fand ich eine Rechnung in meinem Briefkasten über 130,24€ für eine Professionelle Zahnreinigung. Da fühlte ich mich natürlich verarscht. Jetzt möchte ich gerne abklären ob ich gegen diese Rechnung rechtlich vorgehen kann, da ich mit dem Wissen einer Zahlung für dieser professionellen Zahnreinigung einer Behandlung nicht zugestimmt hätte.
Vielen Dank für Ihren Rat!
Mit freundlichen Grüßen
Vivian T.
18. März 2025 | 18:36

Antwort

von


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26131 Oldenburg
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Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eine Abrechnung der zahnärztlichen Leistung ist nur möglich, wenn ein entsprechender Behandlungsvertrag zustande gekommen ist. Da Sie nur zu Besuch und nicht zur Behandlung gekommen sind, spricht dies zunächst gegen einen solchen Vertrag. Auch das Verhalten des befreundeten Zahnarztes mit der Aussage, aufgrund einer unvorhergesehenen Absage die Zeit für eine Zahnreinigung zu nutzen, spricht aus meiner Sicht für ein Gefällligkeitsverhältnis, da er nicht auf entstehende Kosten hingewiesen hat - zumal er darauf hingewiesen hat, dass er auch kostenlos behandelt und von Ihren derzeit eingeschränkten finanziellen Verhältnissen wusste. Wenn der von Ihnen ausgefüllte Fragebogen ebenfalls keine konkrete Zustimmung zu einer kostenpflichtigen Behandlung enthielt, habe ich hier aufgrund der Gesamtumstände Zweifel an einem wirksam geschlossenen Behandlungsvertrag. Vielleicht liegt hier auch ein Übermittlungsfehler vor und der Bekannte wollte die Behandlung nicht abrechnen, die Buchhaltung hat die ausgefüllte Patienteninformation und den Eintrag des Arztes aber falsch interpretiert. Ich würde daher zunächst höflich bei Ihrem Bekannten anfragen, ob hier ein Fehler unterlaufen sei, da Sie aufgrund seines Verhaltens von einer Gefälligkeit ausgegangen sind und keine kostenpflichtige Behandlung wollten und bei entsprechender vorheriger Aufklärung auf die Zahnreinigung verzichtet hätten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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