Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Prinzipiell verjähren Zinsen tatsächlich nach 3 Jahren, und zwar beginnt diese Verjährung zum Ende des Jahres. Mithin sind Zinsen also am 31.12. verjährt, die im Jahr 2009 entstanden sind.
Sie müssen sich auf die Verjährung berufen. Rechnen Sie daher die Zinsen für die letzten 3 Jahre aus und teilen Sie dies dem Gegner mit bzw. überweisen dann auch nur diesen Betrag.
Siehe z.B. hier: http://basiszinssatz.info/zinsrechner/
Dies gilt aber nur, wenn die Zinsen nicht mittituliert wurden.
Nutzen Sie für konkrete Nachfragen gerne auch die Nachfragefunktion.
Ich verbleibe
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Prinzipiell verjähren Zinsen tatsächlich nach 3 Jahren, und zwar beginnt diese Verjährung zum Ende des Jahres. Mithin sind Zinsen also am 31.12. verjährt, die im Jahr 2009 entstanden sind.
Sie müssen sich auf die Verjährung berufen. Rechnen Sie daher die Zinsen für die letzten 3 Jahre aus und teilen Sie dies dem Gegner mit bzw. überweisen dann auch nur diesen Betrag.
Siehe z.B. hier: http://basiszinssatz.info/zinsrechner/
Dies gilt aber nur, wenn die Zinsen nicht mittituliert wurden.
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