Verfallenen Urlaub

| 1. März 2023 18:20 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo!
Ich habe ein paar Tage Resturlaub aus dem Jahr 2021. Seit April 2023 bin ich langfristig krank und beziehe Krankentagegeld. Ende 2022 erhielt ich eine Kündigung des Arbeitgebers zum 31.01.23. Es wurde aber nur der Urlaub aus dem Jahr 2022 und 2023 ausgezahlt. Der Resturlaub aus 2021 sei verfallen. Diese Urlaubstage wurden aber durchgehend auf der Lohnabrechnung geführt. Es erfolgte auch kein Hinweis auf Verfall. Ist die Streichung des ehemaligen Arbeitgebers rechtens?

Grüße
1. März 2023 | 19:00

Antwort

von


(109)
Purmannstraße 20
84329 Wurmannsquick
Tel: 087259666660
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Olga-Peschta-__l108645.html
E-Mail: info@kanzlei-peschta.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Urteilen vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15 sowie vom 20.12.2022 - 9 AZR 266/20 - entschieden, dass der Resturlaub nur dann verfällt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf den bestehenden Urlaubsanspruch und auf den drohenden Verfall des Resturlaubs hingewiesen hat. Bleibt der Hinweis aus, tritt der nicht verbrauchte Urlaub zum Urlaubsanspruch des Folgejahres hinzu. Die Beweislast für den Hinweis trägt der Arbeitgeber.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Olga Peschta

Bewertung des Fragestellers 3. März 2023 | 13:58

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