Sehr geehrte Fragende,
sehr geehrter Fragender,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich auf der Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworte:
Wenn Sie zunächst von Montag bis Freitag krankgeschrieben waren und Sie am Wochenende nicht krank waren, kann Ihr Arbeitgeber auch keine Krankmeldung für Samstag und Sonntag von Ihnen verlangen. Dafür, dass Sie bereits am Samstag und Sonntag wieder gesund waren spricht auch, dass Sie von Montag bis Mittwoch Urlaub genommen haben, der Ihnen von Ihrem Urlaubsanspruch abgezogen wird. Wären Sie durchgehend krank gewesen, hätten Sie aufgrund der Krankheit auch keine Urlaubstage in Anspruch nehmen müssen.
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber also mit, dass Sie keine Krankmeldung für Zeiten abgeben können, in denen Sie nicht krank waren.
Ich hoffe Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Anfrage weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne im Rahmen eines Mandats zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Sattler
Rechtsanwalt
sehr geehrter Fragender,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich auf der Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworte:
Wenn Sie zunächst von Montag bis Freitag krankgeschrieben waren und Sie am Wochenende nicht krank waren, kann Ihr Arbeitgeber auch keine Krankmeldung für Samstag und Sonntag von Ihnen verlangen. Dafür, dass Sie bereits am Samstag und Sonntag wieder gesund waren spricht auch, dass Sie von Montag bis Mittwoch Urlaub genommen haben, der Ihnen von Ihrem Urlaubsanspruch abgezogen wird. Wären Sie durchgehend krank gewesen, hätten Sie aufgrund der Krankheit auch keine Urlaubstage in Anspruch nehmen müssen.
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber also mit, dass Sie keine Krankmeldung für Zeiten abgeben können, in denen Sie nicht krank waren.
Ich hoffe Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Anfrage weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne im Rahmen eines Mandats zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Sattler
Rechtsanwalt