1. April 2018
|
07:45
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach deutschem und europäischem Urheberrecht sind solche Internetarchive wohl rechtswidrig. Dies gilt zumindest dann, wenn die Seite oder einzelne Elemente hieraus wie Fotos und Texte individuell gestaltet sind und daher Urheberrechtsschutz genießen. Denn urheberrechtlich geschütztes Material darf grundsätzlich nur mit Einwilligung des Urhebers vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht werden.
In Ihrem Fall könnte aber die Veröffentlichung eines Screenshots der Seite in Ihrem Blog als Bildzitats gemäß § 51 UrhG zulässig sein. Dies setzt voraus, dass sich Ihr Beitrag im Blog mit der Seite beschäftigt und der Screenshot als Beleg für Ihre Ausführungen erforderlich ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking
Rückfrage vom Fragesteller
13. April 2018 | 21:50
Sehr geehrter Herr Wilking,
eine etwas späte Nachfrage dazu. Gilt Ihre Einschätzung "Dies gilt zumindest dann, wenn die Seite oder einzelne Elemente hieraus wie Fotos und Texte individuell gestaltet sind und daher Urheberrechtsschutz genießen" auch für Nachrichtenportale wie z.B. Artikel auf Spiegel Online?
Herzliche Grüße,
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
14. April 2018 | 07:16
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Da es sich bei diesen Portalen nicht um reine Nachrichten-Ticker handelt, sondern auch Fotos und journalistisch aufbereitete Texte veröffentlicht werden, sind die Artikel in der Regel urheberrechtlich geschützt.
Mit freundlichen Grüßen