Urheberrecht: Nutzung von Internetarchiven (z.B. Webcite) zu Dokumentationszwecken

| 31. März 2018 23:07 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich betreibe eine kommerzielle Website, über die kleine Unternehmen in ihrer Preisgestaltung beraten werden. Im Internet bin ich auf die Website eines Unternehmens gestoßen, das in puncto Preisgestaltung einen aus meiner Sicht typischen Fehler begangen hat. Dies würde ich gerne im Blog als kurze Fallstudie aufgreifen und dazu auch einen entsprechenden Link setzen.

Ich möchte nun vermeiden, dass der Link irgendwann ins Leere oder zu komplett anderem Content führt und gerne einen permanenten Link zu den Inhalten erstellen. Im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Arbeiten werden öfter Internetarchive wie z.B. Webcite genannt, in denen man Webseiten für solche Zwecke archivieren kann.

Meine Frage ist, ob es vor dem geschilderten Hintergrund ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist, wenn man eine Website in einem Internetarchiv ablegt und dann in dieses Archiv verlinkt. Und wenn ja, was wäre ein legale Lösung, um das beschriebene Ziel zu erreichen?

Schon einmal herzlichen Dank.
1. April 2018 | 07:45

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach deutschem und europäischem Urheberrecht sind solche Internetarchive wohl rechtswidrig. Dies gilt zumindest dann, wenn die Seite oder einzelne Elemente hieraus wie Fotos und Texte individuell gestaltet sind und daher Urheberrechtsschutz genießen. Denn urheberrechtlich geschütztes Material darf grundsätzlich nur mit Einwilligung des Urhebers vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht werden.

In Ihrem Fall könnte aber die Veröffentlichung eines Screenshots der Seite in Ihrem Blog als Bildzitats gemäß § 51 UrhG zulässig sein. Dies setzt voraus, dass sich Ihr Beitrag im Blog mit der Seite beschäftigt und der Screenshot als Beleg für Ihre Ausführungen erforderlich ist.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 13. April 2018 | 21:50

Sehr geehrter Herr Wilking,
eine etwas späte Nachfrage dazu. Gilt Ihre Einschätzung "Dies gilt zumindest dann, wenn die Seite oder einzelne Elemente hieraus wie Fotos und Texte individuell gestaltet sind und daher Urheberrechtsschutz genießen" auch für Nachrichtenportale wie z.B. Artikel auf Spiegel Online?

Herzliche Grüße,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. April 2018 | 07:16

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Da es sich bei diesen Portalen nicht um reine Nachrichten-Ticker handelt, sondern auch Fotos und journalistisch aufbereitete Texte veröffentlicht werden, sind die Artikel in der Regel urheberrechtlich geschützt.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 1. April 2018 | 21:47

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"Sehr geehrter Herr Wilking, herzlichen Dank für die schnelle und klare Antwort auf meine Frage."
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 1. April 2018
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Sehr geehrter Herr Wilking, herzlichen Dank für die schnelle und klare Antwort auf meine Frage.


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