Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sind automatisch eine Bedarfsgemeinschaft - unabhängig davon, wie das Mietverhältnis ausgestaltet wurde - wenn Sie eine Beziehung haben.
Zur Definition:
Lebt sie oder er mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft.
Stehen beide in einem Mietvertrag kann es bei einer Trennung ggf. schwieriger sein, da beide kündigen müssen und der Vermieter kann entscheiden, mit wem er fortsetzen will! Bei einem Untermietvertrag muss er zustimmen. Hier beachten Sie auch, dass Sie die Einkünfte ggf. als Vermietung zu versteuern haben.
Ich würde daher ganz normal ein gemeinsames Mietverhältnis eingehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sind automatisch eine Bedarfsgemeinschaft - unabhängig davon, wie das Mietverhältnis ausgestaltet wurde - wenn Sie eine Beziehung haben.
Zur Definition:
Lebt sie oder er mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft.
Stehen beide in einem Mietvertrag kann es bei einer Trennung ggf. schwieriger sein, da beide kündigen müssen und der Vermieter kann entscheiden, mit wem er fortsetzen will! Bei einem Untermietvertrag muss er zustimmen. Hier beachten Sie auch, dass Sie die Einkünfte ggf. als Vermietung zu versteuern haben.
Ich würde daher ganz normal ein gemeinsames Mietverhältnis eingehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen