Unsicherer Herdanschluss in Mietwohnung

| 17. Juni 2021 15:34 |
Preis: 55,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag,

ich habe momentan das Problem, dass in meiner Mietwohnung ein alter Herdanschluss vorhanden ist. Klassische Nullung. Darf seit 1973 nicht mehr verbaut werden, muss aber prinzipiell auch nicht umgerüstet werden. Soweit ich weiß.

Jetzt wollte ich meinen Herd (1,5 Jahre alt) durch einen Elektriker anschließen lassen. Dieser hat ihn auch zu laufen bekommen, aber gleichzeitig alle 3 Sicherungen gezogen und zu mir gemeint der Herd sei vollkommen in Ordnung, dürfe aber wegen des unsicheren Anschlusses nicht betrieben werden. Dieser sei bei der Sicherheitsprüfung durchgefallen.

Konkret schrieb der Elektriker:
Phase am Gerät gebrückt . Funktion da. Sicherheitsprüfung nicht bestanden. Schleifenmessung nicht ok. Spannung zwischen N Leiter <Erde. Sicherungen deaktiviert, nichtweiter benutzten. Gerät in Ordnung.

Auch wenn ich eine gütliche Einigung mit meinem Vermieter anstrebe und ich gehört habe, dass derartige Messungen bei klassischer Nullung ohnehin nicht zulässig sind, stellt sich mir die Frage, was ich im Falle eines Falles tun könnte, zumal er auf das Problem hingewiesen sehr forsch reagiert hat.

Den Vermieter um Nachbesserung bitten und gleichzeitig mit einer Mietminderung drohen? Wieviel Prozent wären angemessen? Oder muss ich ihn auf eigene Kosten austauschen lassen?

Vielen Dank schonmal
17. Juni 2021 | 16:11

Antwort

von


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Guten Tag,

ein derart unsicherer Anschluss muss in der Tat als Mangel der Mietsache angesehen, werden, denn zu einem üblichen Mietgebrauch gehört die Anschlussmöglichkeit eines Herdes entsprechend des geltenden Sicherheitsbestimmungen.

Sie sind im Umfang der nicht vorhandenen Nutzbarkeit gemäß § 536 BGB von der Zahlung der Miete befreit. Die fehlende Kochmöglichkeit rechtfertigt etwa 15 % der Kaltmiete.

Sie sollten daher den Vermieter auffordern, nicht bitten, einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen und ihm die Kürzung der Miete um diesen Betrag androhen. Als Frist müssen 5 Werktage ausreichen, weil es sich um eine durchaus gefährliche Situation handelt.

Sollte er sich weigern, können Sie nach entsprechender Androhung selber durch einen Fachfirma die Reparatur durchführen und die entstehenden Kosten mit den Mietzahlungen verrechnen.

Mit freundlichen Grüßen



Bewertung des Fragestellers 17. Juni 2021 | 16:21

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