17. Juni 2021
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16:11
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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ein derart unsicherer Anschluss muss in der Tat als Mangel der Mietsache angesehen, werden, denn zu einem üblichen Mietgebrauch gehört die Anschlussmöglichkeit eines Herdes entsprechend des geltenden Sicherheitsbestimmungen.
Sie sind im Umfang der nicht vorhandenen Nutzbarkeit gemäß § 536 BGB von der Zahlung der Miete befreit. Die fehlende Kochmöglichkeit rechtfertigt etwa 15 % der Kaltmiete.
Sie sollten daher den Vermieter auffordern, nicht bitten, einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen und ihm die Kürzung der Miete um diesen Betrag androhen. Als Frist müssen 5 Werktage ausreichen, weil es sich um eine durchaus gefährliche Situation handelt.
Sollte er sich weigern, können Sie nach entsprechender Androhung selber durch einen Fachfirma die Reparatur durchführen und die entstehenden Kosten mit den Mietzahlungen verrechnen.
Mit freundlichen Grüßen