Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
§ 278 BGB bzw. § 831 BGB betreffen die Regelung der Haftung im Außenverhältnis, im Innenverhältnis gegenüber dem Hauptunternehmer haften Sie gem. § 280 Abs. 1 BGB.
Wenn die Schäden durch die Versicherung des Hauptunternehmers reguliert wurden, müßten Sie den Schaden ersetzen, der durch die Versicherungsprämienerhöhung entsteht.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
§ 278 BGB bzw. § 831 BGB betreffen die Regelung der Haftung im Außenverhältnis, im Innenverhältnis gegenüber dem Hauptunternehmer haften Sie gem. § 280 Abs. 1 BGB.
Wenn die Schäden durch die Versicherung des Hauptunternehmers reguliert wurden, müßten Sie den Schaden ersetzen, der durch die Versicherungsprämienerhöhung entsteht.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
25. Mai 2018 | 22:29
Hallo Herr Vasel,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Sofern der Hauptunternehmer den Schaden selbst regulieren möchte, wäre ich also im Innenverhältnis zum Ersatz des vollen Schadens verpflichtet ?
Dann sollte ich wohl dringendst eine Risikoabwägung vornehmen.
Besten Dank vorab, Alles Gute!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
25. Mai 2018 | 22:38
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ja, so ist es. Sie sollten noch einmal versuchen, bei Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung Ersatz zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt