Unfall - welche rechtlichen Schritte können wir unternehmen?

11. September 2008 12:52 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Am 03.09.08 hatte unser Sohn bei Entsorgungsarbeiten in Nachbarschaftshilfe in einem ehemaligen Konsum einen Unfall. Unfallzeuge war der Sohn der Baufirma.
Der Verunfallte stürzte von einer Anstellleiter und zog sich Knochenbrüche an beiden Armen, eine Gehirnerschütterung und diverse Prellungen zu.
Öffentlich wurde das Objekt als Objekt einer Bauentwicklungsgesellschaft dargestellt – Akquirierungsinformation im Schaufenster.
Der Geschädigte ging somit von einem Versicherungsschutz aus.
Nach dem Unfall wurde uns als Eltern des Geschädigten, nach Anfrage der Ärzte vom Krankenhaus, durch die Ehefrau des Geschäftsführers telefonisch mitgeteilt, dass dieses Objekt kein Objekt der Baufirma ist, sondern als Privatbesitz eingetragen wurde. Das Objekt wurde nicht haftpflichtversichert.
Wie ist die Rechtssituation? welche rechtlichen Schritte können wir unternehmen?




11. September 2008 | 15:15

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail: Schroeter@Rechtsanwalt-Schroeter.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Zunächst wird die Krankenversicherung für entsprechende Kosten der Behandlungen aufkommen.

Die gesetzliche Unfallversicherung wird für die Behandlungskosten wahrscheinlich nicht einstehen, da es sich nach Ihren Angaben nicht um einen Arbeitsunfall handelt. Zwar sind gesetzlich nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch andere abhängig Beschäftigte versichert. Eine solche Gleichstellung erfordert aber, dass bei einer nur vorübergehenden Tätigkeit die Grundstruktur eines Beschäftigungsverhältnisses gegeben ist, weil eine Tätigkeit von gewissem wirtschaftlichem Wert einem fremden Unternehmen dienen soll. Soweit dieses Kriterium nicht erfüllt ist, wird die Versicherung nicht für die Unfallkosten aufkommen. Urteil des BSG vom 05.07.2005 B 2 U 22/04 R RdW 2005, 667

Hier wäre im Einzelnen aber noch zu prüfen, welche Art von Beschäftigung vorgelegen hat.

Möglicherweise ergibt sich ein Anspruch gegen die Gemeindeunfallversicherungen, die den haushaltsnahen Personenkreis versichert. Allerdings ist hierzu erforderlich, dass die Baufirma eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.

Mögliche Ansprüche gegen die Baufirma auf Ersatz der Behandlungskosten und auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes bestehen nur, wenn der Baufirma bzw. den handelnden Personen ein Verschulden oder fahrlässiges Handeln vorzuwerfen ist. Z.B. die Gerätschaften (Leiter) nicht in Ordnung waren oder einer der Beteiligten den Sturz mit verursacht hat.

Soweit ein Ersatzanspruch gegen die Unfallversicherung, Gemeindeversicherung oder Nachbarn bestehen sollte, geht dieser Anspruch auf die jeweilige Krankenversicherung über, die die Behandlungskosten übernommen hat, mit Ausnahme des Schmerzensgeldanspruches.

Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise sollten Sie sich bei Ihrem Nachbarn zunächst erkundigen, ob dieser eine Gemeindeunfallversicherungen abgeschlossen hat.

Weiterhin sollten Sie einen Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung prüfen bzw. beantragen, wobei ich hier die Zuhilfenahme eines Kollegen empfehle.

Ich hoffe Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschafft zu haben.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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