Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie hatten das Zimmer gegen 14.00 Uhr bezogen, obwohl noch Handwerker im Bad tätig waren, um die Dusche abzudichten.
Leider ist unklar, warum die Dusche denn abgedichtet werden mußte und wo.
Da der Unfall sich erst am Abend ereignet hatte und Ihre Frau zwar im Bad aber außerhalb der Dusche ausgerutscht war,
muß ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zu der Handwerksarbeit
hergestellt werden können.
Zeitlich erachte ich das als problematisch, da eine ggf. vorhandene Feuchtigkeit bis zum Abend getrocknet war.
Sachlich ist es natürlich möglich, dass weitere Feuchtigkeit ausgetreten ist oder die Fliesen an sich ungeeignet waren.
Letzteres könnte man ggf. nachweisen.
Mangelhafte Arbeiten aber eher nicht, da die Handwerker nachgebessert haben könnten.
Sie haben auch nichts dazu vorgetragen, warum Ihre Frau ausgerutscht ist.
Wenn das nach wie vor austretende Wasser und entsprechend glatte Fliesen die Ursache waren, ist durchaus eine Haftungsgrundlage gegeben.
Das gilt umso mehr, als das Personal sagte, es sei ein bekanntes Problem, dass es außerhalb der Dusche glatt sei und der Architekt sich darum kümmern werde.
Bezog sich diese Aussage auf das Zimmer oder auf das ganze Hotel?
In jedem Fall wäre ein entsprechendes Anspruchsschreiben zur Fristwahrungen sinnvoll. Um die Sach- und Rechtslage abschließend zu beurteilen, reichen Ihre Informationen hier nicht aus.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag und vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Der Unfall erreignete sich nach dem Duschen außerhalb der Dusche. Aus dieser ist das Wasser ausgetreten und deshalb war es dort unglaublich glatt. Die Handwerker haben wahrscheinlich versucht das Problem mit dem austretenden wasser zu lösen. Die Aussage des Hoteldirektors bezog sich auf mehrere Zimmer. Bei mehreten Interneportalen gibt es auch Bilder von Überschwemmungen in Badezimmern und auch Bewertungen darüber. Es wurde uns noch ein kostenloses Zimmerupgrade angeboten falls wir nächstes Jahr wieder kommen wollen. Können sie Abschätzen welche Kosten auf uns zukommen ? Kein Rs
Nach dem Duschen hat man nasse Füße und muß vorsichtig auf die Fliesen treten. Dafür gibt es eigentlich einen Duschvorleger.
Wenn das Wasser aber unerwartet an anderen Stellen austritt oder aufliegt, ist das Verschulden des Hotels offenkundig.
Die Kosten hängen von der Höhe des Schadens und des ggf. geforderten Schmerzensgeldes ab.
Ich verweise auf mein Angebot