Unermieterin gibt Schlüssel nicht zurück

| 22. Juni 2021 20:00 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


20:49

Zusammenfassung

Was kann ich tun, wenn die Untermieterin die Wohnungsschlüssel nicht ordnungsgemäß zurückgegeben hat und nicht mehr erreichbar ist?

Sie haben als Vermieter einen Anspruch auf Rückgabe aller Schlüssel. Sie sollten versuchen, die aktuelle Adresse der Untermieterin über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln. Mit dieser Adresse können Sie die Untermieterin schriftlich unter Fristsetzung zur Rückgabe der Schlüssel auffordern und bei Nichteinhaltung Schadensersatz androhen.

Ich habe meine Wohnung für zwei Jahre untervermietet. Abgemacht war, dass am 12.06.2021 die Wohnungsübergabe stattfindet. Die Untermieterin ist nicht aufgetaucht und hat die Schlüssel in den Briefkasten geworfen. Ein Wohnungsschlüssel und ein Briefkastenschlüssel fehlen. Sie ist nicht mehr erreichbar und ich habe auch keine Adresse von ihr. Ich habe Angst, dass ich jetzt die Schließanlage für das ganze Haus ersetzen muss. Was kann ich machen?
22. Juni 2021 | 20:42

Antwort

von


(1109)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail: tsmack@t-online.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Offensichtlich haben Sie einen Anspruch gegenüber ihrer Untermieterin. Einerseits ist der Einwurf eines Schlüssels keine ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung, anderseits ist die Untermieterin natürlich verpflichtet sämtliche Schlüssel zurück zu geben.


Daher sind die Rechtslage und ihr Anspruch aus dem Untermietvertrag grundsätzlich unproblematisch, allerdings liegt die Schwierigkeit eher in der Durchsetzung dieses Anspruchs, wenn ihre Untermieterin nicht mehr erreichbar ist.


Ich gehe davon aus, daß Ihnen auch keine E-Mail-Adressen oder ähnliches vorliegen.


In diesem Fall bietet sich eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt an. Grundsätzlich besteht für alle Personen in Deutschland Meldepflicht, daher wäre auch ihre Untermieter dazu verpflichtet sich an einer neuen Adresse anzumelden, wenn sie sich in Deutschland aufhält.

Wenn Sie die neue Adresse über das Einwohnermeldeamt ermitteln können, sollten Sie die Untermieterin zur Übergabe der fehlenden Schlüssel auffordern (nachweislich schriftlich per Einwurf/Einschreiben) und ihr Schadensersatzansprüche androhen, wenn diese innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht übergeben werden.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 23. Juni 2021 | 18:13

Sehr geehrter Herr Mack,

vielen Dank für die Antwort, aber was mache ich denn wenn Sie nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist? Ich habe nur die Adresse ihres Freundes/Ehemannes gefunden und eine Mailadresse. Kann ich ihr die Aufforderung zur Rückgabe der Schlüssel auch per Mail schicken? Und was mache ich wenn Sie auf nichts davon reagiert?

Mit freundlichen Grüßen!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Juni 2021 | 20:49

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:

Hier könnte man daran denken einerseits per Einwurf/Einschreiben an den Ehemann zu schreiben (vielleicht wohnt die Frau dort und hat sich noch nicht angemeldet, oder dem Ehemann ist die Adresse bekannt) und ggf. daneben die Untermieterin versuchen per E-Mail zu kontaktieren. Dabei können Sie auch eine gerichtliche Klage androhen.

Wenn das alles nichts hilft würde ich Ihnen empfehlen die Hausverwaltung über den Schlüsselverlust zu informieren.

Schlüsselverlust ist jedoch ein gängiges Problem, ein Wechsel der Schließanlage wird wahrscheinlich nur in Ausnahmefällen notwendig sein.


Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 22. Juni 2021 | 20:57

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"Herr Mack hat sehr schnell, ausführlich und verständlich geantwortet und mir mit meinem Problem weitergeholfen. Vielen Dank dafür!"
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 22. Juni 2021
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Herr Mack hat sehr schnell, ausführlich und verständlich geantwortet und mir mit meinem Problem weitergeholfen. Vielen Dank dafür!


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