Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Offensichtlich haben Sie einen Anspruch gegenüber ihrer Untermieterin. Einerseits ist der Einwurf eines Schlüssels keine ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung, anderseits ist die Untermieterin natürlich verpflichtet sämtliche Schlüssel zurück zu geben.
Daher sind die Rechtslage und ihr Anspruch aus dem Untermietvertrag grundsätzlich unproblematisch, allerdings liegt die Schwierigkeit eher in der Durchsetzung dieses Anspruchs, wenn ihre Untermieterin nicht mehr erreichbar ist.
Ich gehe davon aus, daß Ihnen auch keine E-Mail-Adressen oder ähnliches vorliegen.
In diesem Fall bietet sich eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt an. Grundsätzlich besteht für alle Personen in Deutschland Meldepflicht, daher wäre auch ihre Untermieter dazu verpflichtet sich an einer neuen Adresse anzumelden, wenn sie sich in Deutschland aufhält.
Wenn Sie die neue Adresse über das Einwohnermeldeamt ermitteln können, sollten Sie die Untermieterin zur Übergabe der fehlenden Schlüssel auffordern (nachweislich schriftlich per Einwurf/Einschreiben) und ihr Schadensersatzansprüche androhen, wenn diese innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht übergeben werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Mack,
vielen Dank für die Antwort, aber was mache ich denn wenn Sie nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist? Ich habe nur die Adresse ihres Freundes/Ehemannes gefunden und eine Mailadresse. Kann ich ihr die Aufforderung zur Rückgabe der Schlüssel auch per Mail schicken? Und was mache ich wenn Sie auf nichts davon reagiert?
Mit freundlichen Grüßen!
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:
Hier könnte man daran denken einerseits per Einwurf/Einschreiben an den Ehemann zu schreiben (vielleicht wohnt die Frau dort und hat sich noch nicht angemeldet, oder dem Ehemann ist die Adresse bekannt) und ggf. daneben die Untermieterin versuchen per E-Mail zu kontaktieren. Dabei können Sie auch eine gerichtliche Klage androhen.
Wenn das alles nichts hilft würde ich Ihnen empfehlen die Hausverwaltung über den Schlüsselverlust zu informieren.
Schlüsselverlust ist jedoch ein gängiges Problem, ein Wechsel der Schließanlage wird wahrscheinlich nur in Ausnahmefällen notwendig sein.
Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt