Unbeabsichtigte Doppelehe

| 21. Juli 2006 17:28 |
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Familienrecht


Sehe geehrte Damen und Herren,

vor 2 Jahre habe ich in Marokko einen Marokkaner geheiratet.Kurz nach der Hochzeit habe ich mich von ihm getrennt,bin wieder nach Deutschland gereist,er ist in Marokko geblieben.Da man mir gesagt hat,dass in islamischen Ländern die Ehe automatisch geschieden wird,wenn die Frau mehr als 3 Monate nicht mit ihrem Mann lebt,habe ich keine Scheidung eingereicht.Vor 3 Monaten habe ich hier in Deutschland geheiratet,weil ich davon ausgegangen bin,dass die frühere Ehe in Marokko schon annulliert wurde.
Jetzt hat sich herausgestellt,dass meine frühere Ehe nicht annulliert wurde und dass mein Ex jetzt die Scheidung einreichen will.
Was gibt es da für Möglichkeiten für mich?Kann ich mich in Marokko scheiden lassen,ohne dass die deutschen Behörden Wind von der 1. Ehe kriegen?Und was blüht mir,falls es hier in Deutschland zur Anklage wegen Doppelehe kommt?

Vielen Dank!
Sehr geehrte Fragestellerin,

bei Eingehung einer Doppelehe droht gemäß § 172 StGB ein Strafmaß von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Strafbar ist allerdings nur die vorsätzliche Tat. Das heißt, Sie müssten in dem Bewusstsein gehandelt haben, dass es sich bei der neuen Ehe um eine Doppelehe handelt. Hieran fehlt es, wenn Sie angenommen haben, dass die erste Ehe nicht mehr besteht.

Im Falle eines Prozesses wird der Richter allerdings zu prüfen haben, ob es sich bei Ihrer Einlassung nicht um eine frei erfundene Schutzbehauptung handelt. Es wäre in einem solchen Falle hilfreich, wenn Sie tatsächlich eine solche Sitte in islamischen Ländern belegen könnten oder zumindest Zeugen benennen könnten, die belegen, dass Sie von einer Auflösung der ersten Ehe ausgegangen sind.

Es ist kaum anzunehmen, dass marokkanische Behörden den Bestand einer Ehe in Marokko an deutsche Behörden melden werden. Da die marokkanische Verwaltungspraxis mir aber nicht bekannt ist, kann ich Ihnen zu dieser Frage keine abschließende Antwort erteilen. Ein Abkommen zwischen Marokko und Deutschland, welches ein solches Vorgehen vorschriebe, gibt es jedenfalls nicht. Auf dem Amtswege werden die Behörden in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts von der Ehe in Marokko erfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Kamil Gwozdz
Rechtsanwalt
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