Sehr geehrter Fragesteller,
ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworten:
In Ihrem Fall wurde die Mietzahlung mit Mehrwertsteuer belegt, d.h. dass jede Zahlung oder Verrechnung, die Sie als Miete einnehmen ebenfalls Mehrwertsteuer enthält und diese abgeführt werden muss.
Dass die Kaution an sich nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterlag, mangels Leistungsaustausch, ändert daran nichts, da dieser Geldbetrag nur verrechnet wird mit der der Mehrwertsteuerpflicht unterliegenden Miete.
Anders ist dies bei etwaigen Schadensersatzforderungen gegen den Mieter die eben nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, in Ihrem Fall handelt es sich jedoch um originäre Mietzahlungen, so dass die Mehrwertsteuer abgeführt werden muss.
ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworten:
In Ihrem Fall wurde die Mietzahlung mit Mehrwertsteuer belegt, d.h. dass jede Zahlung oder Verrechnung, die Sie als Miete einnehmen ebenfalls Mehrwertsteuer enthält und diese abgeführt werden muss.
Dass die Kaution an sich nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterlag, mangels Leistungsaustausch, ändert daran nichts, da dieser Geldbetrag nur verrechnet wird mit der der Mehrwertsteuerpflicht unterliegenden Miete.
Anders ist dies bei etwaigen Schadensersatzforderungen gegen den Mieter die eben nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, in Ihrem Fall handelt es sich jedoch um originäre Mietzahlungen, so dass die Mehrwertsteuer abgeführt werden muss.