30. Oktober 2024
|
17:32
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
Zehdenicker Str. 16
10119 Berlin
Tel: 030/37003161
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Stefan-Sepp-Lorenz-__l108700.html
E-Mail: stefan.lorenz@steuer-aktiv.de
Damit die Befreiung greift, muss dokumentiert sein, dass Ihre Tätigkeit die Bildungsförderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen unterstützt und im öffentlichen Interesse erfolgt. Dieser Nachweis erfolgt üblicherweise durch eine Bescheinigung der Einrichtung oder des Vereins, der Sie engagiert. Die Bescheinigung sollte klarstellen, dass Ihre Bildungsleistungen als steuerfreie Bildungsmaßnahme anerkannt werden, was insbesondere dann der Fall ist, wenn die Leistungen unentgeltlich angeboten und durch eine gemeinnützige Organisation initiiert oder gefördert werden.
In der Praxis gilt der Nachweis als ausreichend, wenn die Bescheinigung einige zentrale Inhalte umfasst. Dazu gehören eine Beschreibung des Charakters der Bildungsmaßnahme, ein Verweis darauf, dass das Angebot für die Teilnehmenden kostenfrei ist, und eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Projekts oder der Organisation, die die Leistung initiiert hat. Für den Fall, dass der Verein selbst die Bescheinigung ausstellt, sollte er außerdem angeben, dass er nach seiner Satzung und den tatsächlichen Gegebenheiten gemeinnützig tätig ist und dass Ihre Leistung in diesem Zusammenhang erbracht wird. Die Bescheinigung sollte außerdem möglichst eine genaue Beschreibung der Veranstaltung und deren Zweck enthalten, um die steuerliche Anerkennung abzusichern.
Es gibt keine allgemeingültige Vorlage für die Bescheinigung, da diese stark von den jeweiligen Umständen abhängt. Es kann sinnvoll sein, eine Bescheinigung vorab mit dem zuständigen Finanzamt zu besprechen oder ein Muster auf Basis ähnlicher Bestätigungen zu erstellen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen abgedeckt sind und die Befreiung auch in zukünftigen Fällen anerkannt wird.
Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag, bleiben Sie gesund!