12. August 2023
|
07:10
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail: RA@RA-Peter-Eichhorn.de
lassen Sie nicht Ihre Frage, was man da machen kann, wie folgt beantworten.
Das ist Verhandlungssache.
Um die Dachfläche weiter entgeltlich oder unentgeltlich nutzen zu dürfen, braucht die ehemalige Eigentümerin ein Recht zum Besitz, sei es im Kaufvertrag oder separat durch Miet-, Pacht- oder anderweitigen Nutzungsvertrag geregelt.
Ohne Regelung können Sie die Beseitigung oder eine Nutzungsentschädigung verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
12. August 2023 | 12:48
Wenn der Eigentümer von Hotel sich vor Vertragsabschluss der Übernahme, sich schon abgemeldet hat. Welche Möglichkeiten gibt es für die Zeit dazwischen, den Hotelbetrieb aufrechtzuerhalten? Also zwischen abmeldung und neue Anmeldung des gewerbe?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
12. August 2023 | 14:51
Sehr geehrte Ratsuchende,
leider kann ich Ihnen bei gewerberechtlichen Fragen nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt