18. Oktober 2007
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12:18
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Schweizer
Muldestr. 19
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E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Bei dem von Ihnen beschriebenen Umsatz handelt es sich in der Tat um eine sonstige Leistung i. S. des § 3 Abs. 9 UStG, die nach § 3a Abs. 4 Nr. 14 i. V. mit Abs. 3 Satz 1 UStG in der Schweiz ausgeführt wird und dementsprechend nicht mit deutscher Umsatzsteuer belastet wird.
Allerdings unterliegt diese sonstige Leistung dann ggfs. der schweizerischen Mehrwertsteuer, sofern Sie dort nicht mit Ihren in der Schweiz erzielten Umsätzen der dortigen Kleinunternehmerregelung unterliegen.
Bei einer Beratungsleistung würde sich kein anderes Ergebnis ergeben.
Diese sonstige Leistung würde nach § 3a Abs. 4 Nr. 3 i. V. mit Abs. 3 Satz 1 UStG ebenfalls in der Schweiz ausgeführt werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt
E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.