8. Februar 2022
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14:16
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sei werden auch Gründung der UG mitteilen müssen; auch wenn Sie daraus kein Einkommen beziehen. Neben dem Bezug von ALG I nehmen Sie eine selbständige Tätigkeit auf und die ist anzugeben.
Dabei ist es auch nicht relevant in welcher Form Sie Ihre Nebentätigkeit ausüben. Dass die UG eine juristische Person ist, ist dabei nicht von Belang. Sie üben Ihre selbständige Tätigkeit im Rahmen der UG aus.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle