Tutorials für eine bestimmte Software

19. Februar 2019 10:35 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Konkret geht es hier um eine Videoplattform (nicht öffentlich für alle zugänglich - bezahlter Mitgliederbereich),
auf der Tutorials hochgeladen werden.
In den Tutorials wird die Benutzung und die Einstellungen (Software) eines bestimmten Herstellers für Mikroskope erläutert.

Kernfrage:
Dabei wird die Software des Herstellers inkl. Logo usw. gezeigt.
Kommt es hier zu Verletzung der Markenrechte oder Urheberrechte,
wenn das Logo in den Videos eingeblendet wird und die Software verwendet wird?

Oder kann man es "bedenkenlos" durchführen?
19. Februar 2019 | 11:18

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Für eine Markenrechtsverletzung dürfte es hier an der markenmäßigen Benutzung fehlen. Denn Sie benutzen die Marke ja nicht zur Kennzeichnung Ihrer eigenen Produkte (das wäre der Fall, wenn Sie selbst ein Mikroskop oder eine entsprechende Software unter Nutzung der Marke veröffentlichen), sondern Sie nutzen die Marke nur beschreibend für die Produkte des Markeninhabers.

Die Nutzung des Markennamens und insbesondere des Logos sollte sich aber auf das Notwendige beschränken, diese sollen also nur soweit abgebildet werden, wie dies als Hinweis auf den Hersteller im Rahmen des Tutorials erforderlich ist. Auch empfiehlt sich ein kurzer Hinweis, dass es sich um ein erklärendes Tutorial zu dem Produkt handelt und Sie in keiner geschäftlichen oder sonstigen Verbindung zum Hersteller und Markeninhaber stehen.

Urheberrechtlich sind solche Tutorials in der Regel auch unproblematisch, da die Bildschirm-Layouts meist funktional aufgebaut sind und daher keinen Urheberrechtsschutz genießen. Bei besonders aufwändig gestalteten Benutzeroberflächen, Fotos und Grafiken kann allerdings im Einzelfall Urheberrechtsschutz bestehen, das Abfilmen wäre dann eine Vervielfältigung und Verbreitung bzw. Veröffentlichung. Da dies im Grundsatz nur mit Einwilligung des Urhebers zulässig ist, müssten Sie darauf achten, dass die Voraussetzungen des § 51 UrhG eingehalten werden, die Nutzung muss also insbesondere durch einen besonderen Zweck gerechtfertigt sein. Soweit die Abbildung der Software-Oberfläche für die Beschreibung einzelner Funktionen erforderlich ist, was bei einem Video-Tutorial ja regelmäßig der Fall ist, wäre diese Voraussetzung erfüllt. Ich gehe auch davon aus, dass die Videos einen entsprechenden Verweis auf den Urheber der Software enthalten und somit eine Quellenangabe vorhanden ist.

Die sicherste Methode ist aber natürlich, mit dem Hersteller zusammenzuarbeiten und im Vorfeld die Einwilligung zu der Nutzung einzuholen. Es dürfte ja auch im Interesse des Herstellers sein, wenn seine Software im Rahmen professioneller Tutorials erläutert wird - schließlich ist dies kostenlose Werbung für ihn und erspart eigene Support-Leistungen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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