Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf der Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Zentrale Bedeutung hat in Ihrem Fall das Staatsangehörigkeitsgesetz(StAG).
Danach verlieren Sie grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen haben.
Die deutsche Staatbürgerschaft geht aber nicht verloren, wenn Sie vor Erwerb der ausländischen Staatsbügerschaft eine schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde erhalten haben, die Ihnen die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erlaubt, sog. Beibehaltungsgenehmigung.
Zuständige Behörde in Deutschland für den vorgenannten Antrag wäre in Ihrem Fall die Regierung von Schwaben
Die Beibehaltungsgenehmigung wird schriftlich durch Urkunde erteilt. Die Gültigkeit der Beibehaltungsgenehmigung ist in der Regel auf längstens zwei Jahre vom Ausstellungstage an zu bemessen.
Die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung ist gebührenpflichtig.
Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft hat die zuständige Behörde die öffentlichen und privaten Belange zu berücksichtigen. Demnach ist es eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde, ob Ihnen eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt wird.
gerne beantworte ich Ihre Frage auf der Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Zentrale Bedeutung hat in Ihrem Fall das Staatsangehörigkeitsgesetz(StAG).
Danach verlieren Sie grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen haben.
Die deutsche Staatbürgerschaft geht aber nicht verloren, wenn Sie vor Erwerb der ausländischen Staatsbügerschaft eine schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde erhalten haben, die Ihnen die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erlaubt, sog. Beibehaltungsgenehmigung.
Zuständige Behörde in Deutschland für den vorgenannten Antrag wäre in Ihrem Fall die Regierung von Schwaben
Die Beibehaltungsgenehmigung wird schriftlich durch Urkunde erteilt. Die Gültigkeit der Beibehaltungsgenehmigung ist in der Regel auf längstens zwei Jahre vom Ausstellungstage an zu bemessen.
Die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung ist gebührenpflichtig.
Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft hat die zuständige Behörde die öffentlichen und privaten Belange zu berücksichtigen. Demnach ist es eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde, ob Ihnen eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt wird.