Türkischer Staatsbürger - Arbeitsvisum für Kreuzfahrtschiff auf Rhein ändern

24. August 2023 13:16 |
Preis: 53,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


21:21
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein türkischer Freund hat ein Visum welches nur Gültig ist für die Beschäftigung auf einem bestimmten Rhein Kreuzfahrtschiff. Im Zusatzblatt steht das er keinen Wohnsitz in Deutschland nehmen darf. Er hat nun dort wegen der schlechten Arbeitsbedingungen gekündigt und kommt am Sonntag zu mir. Kann man das Visum ändern so das er sich bei mir Wohnhaft melden kann und er sich eine andere Arbeit suchen kann? Wie steht der Zusatz mit der Wohnsitznahme im Einklang mit dem Assoziationsabkommen mit der Türkei, welches jedem türkischen Staatsbürger automatisch ein Aufenthaltsrecht einräumt sobald er eine Arbeit in Deutschland hat.

Nach erste Rücksprache mit der Migrationsbehörde, wurde mit gesagt das er direkt ausreisen und ein neues Visum beantragen muss da für ein Visum dieser Art besondere Regeln gelten (Binnenschifffahrt). Wir würden gern diesen Aufwand und kosten sparen und daher wäre die Frage nach alternativen? Wenn ich für ihn bürge, könnte er dann erst einmal ein Besuchervisum bekommen und dann später dieses in ein Arbeitsvisum ändern sobald wir eine neue Arbeitsstelle für ihn gefunden haben?

24. August 2023 | 13:47

Antwort

von


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Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider ist die Auskunft der Ausländerbehörde richtig. Im Einzelnen:

Das Visum kann man nicht verlängern oder ändern bzw. einen Aufenthaltstitel im Sinne einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis direkt jetzt von Deutschland aus beantragen.

Das funktioniert in der Tat nur durch Ausreise und Beantragung in der Türkei.

Nationale Visa (auch „D-Visa") berechtigen zu Einreisen für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen pro Halbjahr, z.B. für eine Familienzusammenführung, eine Arbeitsaufnahme oder ein Studium in Deutschland.
Ein Schengenvisum reicht nicht.

So unterliegen türkische Staatsangehörige bei der Einreise grundsätzlich den allgemeinen Bestimmungen, die für Drittstaatsangehörige gelten, also auch hinsichtlich des Visums für die Einreise.

Bei Erfüllung der assoziationsrechtlichen Voraussetzungen, wenn also eine Beschäftigung aufgenommen wird, erwerben sie aber anders als andere Staatsbürger automatisch ein Aufenthaltsrecht und sind daher von der Aufenthaltstitelpflicht befreit.
Das ist der Unterschied und die Vereinfachung:

Türkische Assoziationsberechtigte müssen dann zwar auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese ist aber nur deklaratorisch. Das heißt, die Ausländerbehörde stellt lediglich fest, ob das Assoziationsrecht (noch) besteht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 24. August 2023 | 14:11

Sehr gehrter Herr Rechtsanwalt Daniel Hesterberg,

vielen Dank für ausführliche Antwort.

Dies würde dann bedeuten das er sofort in die Türkei zurück muss und um ein neues Visum zu beantragen.

Welches Visum wäre hier die richtige Wahl?

Er würde dann bei mir Wohnen und sich nach einer entsprechenden Arbeit umschauen.

Da sein Arbeitsverhältniss am Sonntag ausläuft sein Visum jedoch noch bis 01/2024 gültig ist, muss er dann Sofort aureisen (also am Montag Deutschland verlassen) oder haben wir die Möglichkeit die Reise vorzubereiten (Günstigen Flug finden etc)

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. August 2023 | 21:21

Sehr geehrter Fragesteller,

danke für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Eine sofortige Ausreisepflicht wird es nicht geben, aber die Aufenthaltserlaubnis kann verkürzt werden, was Ihre Zeitdauer anbelangt.

Natürlich müsste man sich die Sache noch einmal zur Sicherheit näher ansehen und ich danke für Ihre Direktanfrage, die ich bereits zur Bearbeitung angenommen habe, denn dann können noch weitere Details über diese Erstberatung hinaus von mir mit Ihnen zusammengeklärt werden.

Das erfordert nochmals eine gewisse Recherchedauer, aber ich werde Ihnen bis Ende der Woche geantwortet haben.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

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