Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In der Regel verlangt eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten. Bestimmte Länder. B. erlauben die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht. Die Türkei gehört nicht dazu.
Sie ermöglicht aber ehemaligen Bürgern, die über Grundbesitz in der Türkei verfügen, eine sog. „blaue Karte" (mavi kart, früher „rosa Karte" / pembe kart aufgrund von Art. 29 türk. StAG seit dem Gesetz Nr. 4112 von 1995) zu beantragen. Dadurch bleiben ihnen wesentliche Staatsbürgerrechte erhalten bleiben (beispielsweise Erbrecht, Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis, Grundbesitz, ausgenommen das Wahlrecht).
Personen, die aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werden, erhalten nach dem Einziehen ihrer Reisepässe und Personalausweise ein Dokument, um ihre Rechte gemäß Gesetz Nr. 4112 zu sichern. Dieses Dokument dient als Nachweis des Wohn-, Reise-, Arbeits-, Investitions- und Handelsrechts, bei Erbangelegenheiten und als Nachweis der Rechte beim Kauf, Verkauf und bei der Vermietung von Immobilien.
Sie müssen also gar nicht die türkische Staatsangehörigkeit behalten, um Ihre dort bestehenden Rechte und Interessen weiterhin geltend zu machen.
Ich gebe zu bedenken, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit selbst gewollt haben und diese nicht unter einem inneren Vorbehalt nach dem Motto "Eigentlich wäre oder bliebe ich lieber Türke" erwerben sollten. Das wäre nicht fair, oder?
Ob und wie die deutschen Behörden die Ausbürgerung aus der Türkei letztlich überprüfen, ist unterschiedlich. Es würde aber irgendwann auffallen, wenn Sie z. B. bei der Wiedereinreise (versehentlich) Ihren (nunmehr ungültigen) türkischen Pass (sollten Sie ihn widerrechtlich behalten) vorlegen. Dies wäre jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit und zöge weitere Ermittlungen nach sich.
Eigentlich beklagen viele Türken den gegenteiligen Fall, dass die türkischen Behörden die deutsche Einbürgerung hintertreiben. Und bedenken Sie auch, dass unbescholtene ehemalige Türken bei der Einreise in Ihr Land plötzlich festgenommen und inhaftiert wurden. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist dagegen eine wirksame Versicherung, die Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit (also auch noch der türkischen) haben ein Problem, weil der türkische Staat sie immer noch und ausschließlich als "seine" Bürger ansieht.
Freundliche Grüße!
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In der Regel verlangt eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten. Bestimmte Länder. B. erlauben die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht. Die Türkei gehört nicht dazu.
Sie ermöglicht aber ehemaligen Bürgern, die über Grundbesitz in der Türkei verfügen, eine sog. „blaue Karte" (mavi kart, früher „rosa Karte" / pembe kart aufgrund von Art. 29 türk. StAG seit dem Gesetz Nr. 4112 von 1995) zu beantragen. Dadurch bleiben ihnen wesentliche Staatsbürgerrechte erhalten bleiben (beispielsweise Erbrecht, Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis, Grundbesitz, ausgenommen das Wahlrecht).
Personen, die aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werden, erhalten nach dem Einziehen ihrer Reisepässe und Personalausweise ein Dokument, um ihre Rechte gemäß Gesetz Nr. 4112 zu sichern. Dieses Dokument dient als Nachweis des Wohn-, Reise-, Arbeits-, Investitions- und Handelsrechts, bei Erbangelegenheiten und als Nachweis der Rechte beim Kauf, Verkauf und bei der Vermietung von Immobilien.
Sie müssen also gar nicht die türkische Staatsangehörigkeit behalten, um Ihre dort bestehenden Rechte und Interessen weiterhin geltend zu machen.
Ich gebe zu bedenken, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit selbst gewollt haben und diese nicht unter einem inneren Vorbehalt nach dem Motto "Eigentlich wäre oder bliebe ich lieber Türke" erwerben sollten. Das wäre nicht fair, oder?
Ob und wie die deutschen Behörden die Ausbürgerung aus der Türkei letztlich überprüfen, ist unterschiedlich. Es würde aber irgendwann auffallen, wenn Sie z. B. bei der Wiedereinreise (versehentlich) Ihren (nunmehr ungültigen) türkischen Pass (sollten Sie ihn widerrechtlich behalten) vorlegen. Dies wäre jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit und zöge weitere Ermittlungen nach sich.
Eigentlich beklagen viele Türken den gegenteiligen Fall, dass die türkischen Behörden die deutsche Einbürgerung hintertreiben. Und bedenken Sie auch, dass unbescholtene ehemalige Türken bei der Einreise in Ihr Land plötzlich festgenommen und inhaftiert wurden. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist dagegen eine wirksame Versicherung, die Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit (also auch noch der türkischen) haben ein Problem, weil der türkische Staat sie immer noch und ausschließlich als "seine" Bürger ansieht.
Freundliche Grüße!