18. Juli 2024
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16:52
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
zunächst möchte ich Ihnen mein Beileid ausdrücken.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zu Ihren Fragen:
1. Um Auskunft von der Bank zu erhalten und Zugriff auf die Konten und das Depot Ihres verstorbenen Bruders zu bekommen, müssen Sie sich als Erben ausweisen. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage eines Erbscheins, den Sie beim zuständigen Nachlassgericht beantragen können. Alternativ kann auch ein notariell beglaubigtes Testament als Nachweis dienen oder jedenfalls eines, welches vom Nachlassgericht eröffnet wurde.
2. Bezüglich des Depots, das Ihr Bruder im Namen Ihrer Mutter geführt hat, sollten Sie sich direkt an die Bank wenden. Da das Depot auf den Namen Ihrer Mutter läuft, sollte sie grundsätzlich Zugriff darauf haben. Sollte es Probleme geben, könnte auch hier ein Erbschein hilfreich sein.
3. Ob Sie einen Erbschein beantragen müssen, hängt von den konkreten Umständen ab. In einigen Fällen verlangen Banken einen Erbschein als Nachweis, dass Sie tatsächlich Erbe sind. Wenn es jedoch ein Testament gibt, das von einem Notar beglaubigt wurde oder aber ein handgeschriebenes vorliegt, das keine offensichtlichen Zweifel birgt, kann dies unter Umständen ausreichen. Wichtig ist die Eröffnung durch das Nachlassgericht.
4. Die Frage, ob es aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll wäre, wenn Ihre Mutter das Erbe ausschlägt, lässt sich nicht pauschal beantworten und sollte einem Anwalt für Erbrecht besprochen werden. Grundsätzlich ist es richtig, dass Ihre Mutter als Ehegatte einen Freibetrag von 500.000 Euro hat, während Sie und Ihre Schwester als Kinder jeweils einen Freibetrag von 400.000 Euro haben. Wenn Ihre Mutter das Erbe annimmt und später an Sie weitervererbt, könnte es also sein, dass Sie mehr Erbschaftssteuer zahlen müssen. Allerdings gibt es viele Faktoren, die hier eine Rolle spielen, wie z.B. die Höhe des Erbes und die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten.
Daher ist eine individuelle Beratung unerlässlich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg