Tod des Versicherungsnehmers bei Lebensversicherung

| 24. August 2008 13:14 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von


14:19
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Erbin meiner Großeltern zu 1/2 neben meiner Tante (meine Mutter ist vorverstorben).

Meine Frage betrifft vier Lebensversicherungen, die mein Großvater als Versicherungsnehmer abgeschlossen hatte. Als versicherte Person bin ich bei einer Lebensversicherung eingetragen, bei den anderen drei Lebensversicherungen meine Tante.

Da nun der Versicherungsnehmer verstorben ist, stellt sich mir die Frage, auf wen diese Lebensversicherungen als Versicherungsnehmer umzuschreiben sind.
Hierbei interessiert mich vor allem, ob die vier Lebensversicherungen in den Nachlass fallen und somit zwei auf mich umzuschreiben sind und zwei auf meine Tante.
Ich weiss, dass die Erben jeweils einen neuen Versicherungsnehmer bestimmen müssen und dass für die Umschreibung die Unterschrift aller Erben, also meine und die meiner Tante, nötig sind.

Konkret lautet meine Frage, ob zwei dieser Lebensversicherungen auf mich als Versicherungsnehmer umgeschrieben werden können, auch wenn ich nur bei einer der vier Versicherungen als versicherte Person benannt wurde.

Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort.

24. August 2008 | 13:55

Antwort

von


(206)
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
E-Mail: jeromin@ra-jeromin.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Stirbt der Versicherungsnehmer einer Versicherung auf das Leben einer anderen Person, so fällt die Versicherungsnehmerstellung in den Nachlaß.

Die Versicherungsnehmerstellungen sind also entsprechend der Nachlassquote aufzuteilen und zu verwerten (Verkauf/Kündigung/Weiterführung).

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt

Ich hoffe


Rückfrage vom Fragesteller 24. August 2008 | 14:10

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Jeromin,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Seltsamerweise hat meine Banksachbearbeiterin (über diese wurden die Versicherungen von meinem Großvater abgeschlossen) bezüglich dieser vier Lebensversicherungen erklärt, dass nur die eine Versicherung, in der ich als versicherte Person benannt wurde, auf mich umgeschrieben werden könnte. Die anderen drei Versicherungen müssten auf meine Tante umgeschrieben werden, da jene als versicherte Person eingetragen sei.

Wie könnte das denn der Fall sein, wenn die Versicherungsnehmerstellungen entsprechend der Nachlassquote aufzuteilen sind?

Vielen Dank noch einmal für eine Antwort zu meiner Nachfrage!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. August 2008 | 14:19

Sehr geehrter Fragestellerin,


ich kann unter Verweis auf van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht, 3. Auflage, § 13 Rn. 475, nochmals betonen, dass auch die Versicherungsnehmerstellung in den Nachlass fällt. Sie ist nicht an die Person des Versicherten gebunden.

Aus welchen, aufgrund der mir von Inen derzeit vorliegenden unzutreffenden, Erwägungen die banksachbearbeiterin etwas anders behauptet, kann ich aus der Ferne naturgemäß leider nicht nachvollziehen.

Sie sollten sie konkret mit der Tatsache "die Versicherungsnehmerstellung fällt in den Nachlass" konfrontieren und sie vor diesem Hintergrund um Erläuterung ihrer Ansicht bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt

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Ich bin sehr zufrieden mit der Antwort!!! Vielen Dank nochmals.


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