Termin bei der Ausländerbehörde erst nach Ablauf der Gültigkeit des Visums

| 7. Juli 2016 16:44 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Ist es problematisch, wenn meine Frau bis zum Termin in der Ausländerbehörde ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhält?

Nein, es ist nicht problematisch. Der Aufenthalt gilt bis zur Entscheidung über die Verlängerung bzw. Erteilung eines Aufenthaltstitels als genehmigt. Sie können eine Fiktionsbescheinigung bei der Ausländerbehörde holen, die dies bestätigt. Die schriftliche Anberaumung des Termins am 02.08. reicht jedoch aus, um die Legalität des Aufenthalts gegenüber anderen Behörden nachzuweisen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau hat ein Visum zur Familienzusammenführung.
Das Visum ist gültig bis zum 1.8.
Meine Frau ist am 1.7. nach Deutschland eingereist und hat sich bei der Meldebehörde angemeldet.
Nun hat die Ausländerbehörde einen Termin am 2.8. angeboten, um einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Die Ausländerbehörde weigert sich einen früheren Termin zu vergeben, weil keine Termine verfügbar seien.

Meine Frage ist jetzt:
Kann es zu Problemen kommen, wenn sich meine Frau am 2.8. ohne gültiges Visum in Deutschland aufhält?
Z.B. wenn meine Frau von der Polizei kontrolliert wird, bevor sie bei der Ausländerbehörde erscheint.

Vielen Dank im Voraus!
7. Juli 2016 | 17:17

Antwort

von


(421)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie brauchen sich diesbezüglich keine Sorgen zu machen. Wenn ein Aufenthaltstitel abgelaufen ist und ein neuer beantragt, jedoch noch nicht erteilt worden ist, so gilt der Aufenthalt bis zur Entscheidung über die Verlängerung bzw. Erteilung eines Aufenthaltstitels als genehmigt.

Die Tatsache, dass die Ausländerbehörde einen Termin so spät anberaumt, kann nicht zulasten des Ausländers gelegt werden. Sie können sich bei der Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung holen. Diese bestätigt, dass oben gesagte, falls es zu einer polizeilichen Kontrolle kommen sollte. Die Fiktionsbescheinigung wird in der Regel ohne Termin erteilt.

Da es aber allerdings auf den einen Tag nicht ankommt, können Sie von der Ausstellung der Fiktionsbescheinigung absehen. Die schriftliche Anberaumung des Termins am 02.08. reicht aus um die Legalität des Aufenthalts gegenüber anderen Behörden nachzuweisen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Evgen Stadnik

Bewertung des Fragestellers 7. Juli 2016 | 21:45

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