2. April 2024
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12:53
Antwort
vonRechtsanwältin Yvonne Müller
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
E-Mail: kanzlei-mueller-hig@t-online.de
gerne beantworte ich Ihre Anfrage, wie folgt:
Die Teilungsversteigerung kann von jedem Miteigentümer beantragt werden.
A muss auch nicht zustimmen, der Antrag eines einzelnen Miteigentümers ist ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin Müller