Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Es gilt die Arbeitsvertragsrichtlinie der Diakone.
Hier besagt Paragraph 15 folgendes:
„ 6) Nachgewiesene förderliche Zeiten beruflicher Tätigkeit der letzten fünf Jahre vor der Einstellung werden auf die Zeiten des Erreichens der jeweiligen Stufe angerechnet. Die anzurechnenden Berufszeiten werden am Beginn des Dienstverhältnisses festgestellt."
Hier hätte am Anfang des DV entsprechend eine Feststellung getroffen werden müssen.
Leider ist im folgenden Absatz der Vorschrift noch von einer Ausschlussfrist von drei Monaten hinsichtlich der Nachweise die Rede.
Hier müsste man näher prüfen, wie das genau bei Ihnen war und, ob Sie ein etwaiges Versäumnis zu vertreten hätten.
Meines Erachtens hat die KK hiermit nichts zu tun. Das Tariftreuegesetz ist ja vielmehr dazu da, eine gerechte Bezahlung zu gewährleisten. Die KK macht hier Verträge mit den Pflegeeinrichtungen.
Fragen Sie den AG nach der Rechtsgrundlage. Was genau die KK fordere und wo das stehe.
Wenn der Tarifvertrag bei Ihnen Anwendung finden Soll, so gilt das auch für Urlaub etc.
Man muss auch den Arbeitsvertrag genau lesen.
Der nächste Schritt wäre nun, dass man nach Klärung der noch offenen Punkte den AG außergerichtlich auffordert und ggf. klagt.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Es gilt die Arbeitsvertragsrichtlinie der Diakone.
Hier besagt Paragraph 15 folgendes:
„ 6) Nachgewiesene förderliche Zeiten beruflicher Tätigkeit der letzten fünf Jahre vor der Einstellung werden auf die Zeiten des Erreichens der jeweiligen Stufe angerechnet. Die anzurechnenden Berufszeiten werden am Beginn des Dienstverhältnisses festgestellt."
Hier hätte am Anfang des DV entsprechend eine Feststellung getroffen werden müssen.
Leider ist im folgenden Absatz der Vorschrift noch von einer Ausschlussfrist von drei Monaten hinsichtlich der Nachweise die Rede.
Hier müsste man näher prüfen, wie das genau bei Ihnen war und, ob Sie ein etwaiges Versäumnis zu vertreten hätten.
Meines Erachtens hat die KK hiermit nichts zu tun. Das Tariftreuegesetz ist ja vielmehr dazu da, eine gerechte Bezahlung zu gewährleisten. Die KK macht hier Verträge mit den Pflegeeinrichtungen.
Fragen Sie den AG nach der Rechtsgrundlage. Was genau die KK fordere und wo das stehe.
Wenn der Tarifvertrag bei Ihnen Anwendung finden Soll, so gilt das auch für Urlaub etc.
Man muss auch den Arbeitsvertrag genau lesen.
Der nächste Schritt wäre nun, dass man nach Klärung der noch offenen Punkte den AG außergerichtlich auffordert und ggf. klagt.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin