Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die von Ihrem Arzt bestätigten Erkrankungen scheinen nicht ausreichend zu sein, um eine Kontraindikation bestätigen zu können. In ähnlichen Fällen (generalisierte Urtikaria) war eine Impfung mit dem Wirkstoff von Janssen möglich, auch andere Impfstoffe können nach den Empfehlungen der Behörden unter besonderer Überwachung (bei Allergieneigung ohne vorherige anaphylaktische Reaktionen) verabreicht werden.
Sie sollten sich dementsprechend impfen lassen, wenn keine weiteren relevanten Vorerkrankungen dagegen sprechen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Sönke Doll
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