17. November 2008
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18:35
Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Haeske
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das Testamentsvollstreckerzeugnis fällt nicht unter die Regelung des § 667 BGB.
Nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2368.html">§ 2368 Abs. 3 BGB</a> sind die Vorschriften über den Erbschein für das TV-Zeugnis entsprechend anzuwenden. Nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2362.html">§ 2362 Abs. 1 BGB</a> entsprechend kann der Erbe die Herausgabe des Testamentsvollstreckerzeugnis an das Nachlassgericht verlangen (Palandt-Edenhofer, BGB-Kommentar, 67. Auflage 2008, § 2368 Rz. 10).
Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
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Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin