T-Shirts verkaufen

31. Mai 2013 15:49 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


18:06
Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken Nebenberuflich(Kleinunternehmer) T-Shirts zu verkaufen. Was die Kleinunternehmerregelung betrifft weiß ich, so glaube ich, bereits bescheid (etliche Infos im Internet und in Büchern). Meine Fragen gehen eher in Richtung Markenschutz/Namenrechte.

1. Ich möchte T-Shirts kaufen (z.B. Fruit of the Loom) kann ich diese ohne weiteres bedrucken und Weiterverkaufen? Geht das bei allen, auch Markenshirts?
2. Darf ich T-Shirts verkaufen mit dem Namen (ohne Bild!) eines deutschen Sportlers (Basketballer) darauf.
Beispiel: Do it like XY + ein Selbst gestaltetes Bild (z.B. ein einfarbiges von mir entworfenes schwarzes Basketballmännchen, kein Gesicht erkennbar)
Oder wird hier das Namensrecht verletzt? Wie sieht es bei Vornamen aus (z.B: Do it like Uwe), es bezieht sich "eigentlich" auf eine bestimmte Person die man mit dem Name verbindet. Aber der Name ist ja weit verbreitet?! Auf dem Shirt sollen keine Vereinsnamen oder Wappen gedruckt werden.
3. Wie verhält es sich bei "I love-Shirts", wie die bekannten I love NY, sind diese geschützt? Ich möchte auch T-Shirts mit I love + Text anbieten.
4. Manche Städte lassen Ihre Namen schützen. Darf ich also keine T-Shirts mit einem Stadtnamen z.B. Köln verkaufen?
5. Wo kann ich prüfen welche Bezeichnungen oder Slogans geschützt sind?


Ich hoffe die Fragen sind klar formuliert und Sie können mir weiterhelfen.

Vielen Dank vorab
31. Mai 2013 | 16:38

Antwort

von


(834)
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail: info@drnewerla.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


1. Ich möchte T-Shirts kaufen (z.B. Fruit of the Loom) kann ich diese ohne weiteres bedrucken und Weiterverkaufen? Geht das bei allen, auch Markenshirts?

Dieses sehe ich als Problem an. Bei dem von Ihnen gewählten Beispiel ( Fruit of the Loom) handelt es sich um ein Markenprodukt, welches Sie nicht unbedingt abgeändert in den Verkehr bringen dürfen.

Wenn überhaupt, dann sollten Sie kein Markenshirt als Grundlage verwenden.

Ob Sie die T-Shirts bedrucken und verkaufen dürfen, hängt letztendlich davon ab, womit Sie es bedrucken möchten. Hier könnten nämlich Markenrechte oder Urheberrechte Dritter im Spiel sein. Dieses müsste im Einzelfall geprüft werden.

2. Darf ich T-Shirts verkaufen mit dem Namen (ohne Bild!) eines deutschen Sportlers (Basketballer) darauf. Beispiel: Do it like XY + ein Selbst gestaltetes Bild (z.B. ein einfarbiges von mir entworfenes schwarzes Basketballmännchen, kein Gesicht erkennbar)
Oder wird hier das Namensrecht verletzt? Wie sieht es bei Vornamen aus (z.B: Do it like Uwe), es bezieht sich "eigentlich" auf eine bestimmte Person die man mit dem Name verbindet. Aber der Name ist ja weit verbreitet?! Auf dem Shirt sollen keine Vereinsnamen oder Wappen gedruckt werden.

Sofern Sie den vollen Namen nennen, gibt es in der Tat Probleme mit dem Namensrecht.

Das mit dem Vornamen dürfte in Ordnung sein.

3. Wie verhält es sich bei "I love-Shirts", wie die bekannten I love NY, sind diese geschützt? Ich möchte auch T-Shirts mit I love + Text anbieten.

Diese sind grundsätzlich nicht geschützt. Es kann aber Ausnahmen geben. Dieses müsste im Einzelfall geprüft werden (hierzu unten unter 5 mehr).

4. Manche Städte lassen Ihre Namen schützen. Darf ich also keine T-Shirts mit einem Stadtnamen z.B. Köln verkaufen?

Sofern es sich um einen Staat handelt, die ihren Namen geschützt hat, dürfen Sie es leider nicht mit dem Stadtnamen bedrucken und verkaufen.
5. Wo kann ich prüfen welche Bezeichnungen oder Slogans geschützt sind?

Dieses können Sie über eine Markenrecherhe beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München herausfinden.


Ich hoffe Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.




Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 31. Mai 2013 | 16:48

Vielen Dank vorab für die rasche und ausführliche Anwort.

Zu Punkt 2 hätte ich noch eine Rückfrage: Wie sieht es mit dem Nachnamen aus (ohne Vorname)?


Ich freue mich auf Ihre Antwort

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. Mai 2013 | 18:06

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Das wäre auch grundsätzlich möglich, es sei denn der Nachname ist auch sehr speziell .

Z.B: "Nowitzki" oder "Jordan"


Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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