Streit um Hund

10. August 2008 20:12 |
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Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von

Ich habe ein sehr großes Problem und weiß einfach nicht mehr weiter...ersteinmal zur Vorgeschichte.Im September letzten Jahres haben mein Exfreund und ich uns einen Hundewurf angeschaut und uns für einen der Welpen entschieden.Einen Tag darauf haben wir uns gestritten und er holte den Hund ohne mein wissen.Bezahlte für diesen und steht somit auch im Kaufvertrag.einen Tag danach haben wir uns versöhnt und es war klar,dass es nun Unser Hund ist.Zudem war ich noch schwanger.Mein Exfreund hatte noch nie zuvor einen Welpen und kam mit der Situation nicht zurecht,dass ein solch kleines Wesen erst lernen muss nicht ins Haus zu machen und nicht alles anzuknabbern....somit versuchte er unseren Hund mit Schlägen gelehrig zu machen....was mich sehr schockkiert hat...ich habe Ihm versucht beizubringen dass gewalt nix bringt sondern einen Hund nur einschüchtert und er vielleicht noch zum Angstbeißer wird.Es war ihm egal...Seit März 2008 sitzt er für viele andere Delikte im Gefängnis und somit lebt der Hund nun alleine bei mir.hier hat es der Hund sehr gut...ich wohne gleich neben einem Park mit vielen Spielgefährten.Habe den Hund auch auf mich angemeldet...da mein Exfreund den Hund nicht angemeldet hat.Der Hund ist ebenso versichert,zahle den Tierarzt und sie wurde jetzt auch bei tasso gechipt ...auf meinen Namen.Nun leben mein exfreund und ich im Streit....er ist mit seiner anderen Exfreundin wohl wieder zusammen und sie hat den Auftrag bekommen den Hund von mir abzuholen.Da es ja sein Hund sei und ich keinen Recht auf diesen hätte.Am Telefon droht er mir immer mit der Polizei und sagt dass wenn ich den Hund nicht rausrücke er mir die Hölle macht.Der Hund lebt seit fast 6 Monaten bei mir und hat sich an mich gewohnt ebenso an meine Mutter und meinen Sohn.Ich weiß einfach nicht weiter und habe Angst dass mir der Hund einfach weggenommen wird und ich nix tun kann.Da seine andere Exfreundin in seiner Wohnung lebt und somit auch den Kaufvertrag hat.Er selbst kommt wohl erst in 2 Jahren wieder aus dem Gefängnis.. Ich hoffe Sie können mir helfen....Habe ich irgendeine Chance den Hund zu behalten???
10. August 2008 | 23:05

Antwort

von


(78)
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und in Ansehung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Eine Herausgabe des Hundes kann Ihr Ex-Freund lediglich verlangen, wenn er Alleineigentümer geworden ist. Dies jedoch ist äußerst zweifelhaft.

Maßgeblich ist insbesondere nicht, wer im Kaufvertrag steht oder den Hund bezahlt hat. Dies ist im deutschen Recht allenfalls ein Indiz für den Eigentumserwerb. Entscheidend ist, wer das Eigentum erwerben sollte. Dem Verkäufer kommt es auf die Person zumeist nicht an. Insofern richtet sich die Feststellung des Eigentumserwerbs in den meisten Fällen nach dem Willen des Leistungsempfängers.
Insofern ist der Wille Ihres Ex-Freundes bei der Entgegennahme des Hundes entscheidend. Ihr Ex-Freund hat dabei seinen Willen bzw. das Alleineigentum zu beweisen. Dies ist meist nur schwer möglich, da bei Gegenständen, die während des Bestehens einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft angeschafft worden sind, zumeist von dem Fortbestand der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ausgegangen wird und somit auch der Wille dahingehend ist, gemeinsam Eigentum zu erwerben.

In Ihrem Fall ging die Kaufentscheidung wohl von beiden Partnern aus, da beide sich die Welpen zusammen angeguckt und für einen entschieden haben. Ferner finanzieren Sie nunmehr die laufenden Kosten des Hundes. Auch dies stellt ein Indiz dafür dar, dass auch Sie Eigentümerin werden sollten und wollten. Dagegen spricht indes die Tatsache, dass Sie bei Übergabe des Hundes tatsächlich getrennt waren. Da Sie sich jedoch schnell wieder versöhnt haben und die Grundentscheidung für die Anschaffung des Hundes von beiden gemeinsam getroffen wurde, meine ich, dass mehr Argumente für Miteigentum beider Parteien sprechen.

Da davon auszugehen ist, dass Sie gemeinsames Eigentum erworben haben bzw. Ihr E-Freund das Alleineigentum nicht nachweisen können wird, besteht für Ihren Ex-Freund auch kein Herausgabeanspruch.

Das bestehende Miteigentum ist dennoch auseinanderzusetzen, da beide einen Anspruch auf den Hund haben bzw. Sie diesen, genauso wie Ihr Ex-Freund, nicht allein beanspruchen können. Sofern Sie keine Einigung über den Verbleib des Hundes finden können, bleibt als letzter Schritt die Versteigerung des Hundes und Teilung des Verkaufserlöses. Dies ist die einzige Möglichkeit bei Streit über unteilbare Sachen (hierzu zählen Tiere rechtlich gesehen) das Miteigentum aufzulösen.

Sie sollten daher versuchen mit Ihrem Ex-Freund eine Einigung zu finden.


Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinzuweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.



Mit freundlichen Grüßen

Doreen Krüger
Rechtsanwältin


Rückfrage vom Fragesteller 11. August 2008 | 09:44

vorerst vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Frage. Was passiert nun wenn seine neue Freundin mit der Polizei vor meiner Tür steht..? Haben sie das Recht den Hund einfach mitzunehmen? Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll wenn dieser Fall in den nächsten Tagen auftreten sollte.Ich meine mein Ex-Freund befindet sich in Haft. Das Problem ist nur dass seine neue Freundin in seiner Wohnung wohnt und somit den Kaufvertrag hat in dem nur der Name meines EX-Freundes steht. Eine Einigung wird schwer oder so gut wie nicht möglich sein. Da er weniger an das Wohlbefinden des Hundes denkt sondern viel mehr daran wie er mir weh tun kann... Heute soll wohl seine neue Freundin kommen und den Hund abholen. Ich habe Angst dass der Hund von mir weg kommt und ich einfach nix tun kann. Ich hoffe sie können mir irgendwie helfen. Liebe Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. August 2008 | 11:21

Sehr geehrte Fragestellerin,

da, wie ausgeführt, meines Erachtens ein Herausgabeanspruch nicht besteht, sind Sie auch im Beisein der Polizei nicht zur Herausgabe verpflichtet. Diesen Anspruch müsste Ihr Ex-Freund gerichtlich einklagen und, sofern ihm das Alleineigentum doch zugesprochen wird, ggf. im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen.

Sie sollten daher die Herausgabe verweigern.


Mit freundlichen Grüßen

Doreen Krüger
Rechtsanwältin

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