Antwort
vonRechtsanwalt Martin Schröder
Mainzer Str. 116
66121 Saarbrücken
Tel: 0681-40141116
Web: https://www.schroeder-anwaltskanzlei.de
E-Mail: info@schroeder-anwaltskanzlei.de
das lässt sich in dieser Allgemeinheit nicht beantworten. Prinzipiell gibt es gegen Maßnahmen der öffentlichen Hand immer eine Rechtsschutzmöglichkeit - Art. 19 Abs. 4 GG. Für die Form des Rechtsschutzes kommt es auf die Grundlage der Straßenbaumaßnahme an. Gibt es einen Bebauungsplan? Geht es vielleicht um das Kistnergelände? Geben Sie mir doch bitte einen Hinweis an meine Kanzleimailadresse. Ich ergänze die Antwort dann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Martin Schröder
Hallo Herr Schröder,
das Kistnergelände sagt mir leider nichts. Einen Bebauungsplan gibt es meines Wissens nicht, aber ich wäre von der Maßnahme betroffen, da der Wert meines Hauses durch das erhöhete Verkehraufkommen drastisch sinken würde. Die rechtliche Grundlage dürfte das Gemeinderecht der Stadt sein und das Strassenausbaubeitragsgesetz, das uns zur Zahlung für die Durchführung von Maßnahmen verpflichtet, die wir nocht wollen und die uns schädigen.
Schöne Grüße
Sie könnten natürlich gegen einen späteren Straßenausbaubeitragsbescheid vorgehen, damit könnte Sie sich aber nur gegen die Beitragszahlung wenden und nicht die Maßnahme als solche verhindern oder beeinflussen.
Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO setzt als Angriffsgegenstand eine Satzung oder Verordnung voraus. Wenn die Straßenbaumaßnahme nicht auf einem Bebauungsplan beruht, käme dieser Rechtsbehelf wohl nicht in Betracht.
Eine schlichte Baumaßnahme könnten Sie allenfalls mit einer vorbeugenden Unterlassungsklage anfechten, die aber nur Erfolgsaussicht haben kann, wenn Sie schwerwiegend beeinträchtigt sind. Eine solche Maßnahme setzt nach § 125 Abs. 2 BauGB voraus, dass die in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet kurz gesagt, dass die Maßnahme als Bebauungsplan unter gerechter Abwägung der betroffenen Belange beschlossen werden könnte. Zu diesen Belangen gehören auch die von Ihnen genannte, die also nicht so stark beeinträchtigt sein dürfen, dass eine Abwägung zu Ihren Gunsten und gegen die Maßnahme ausgehen müsste. Das sind hohe rechtliche Anforderungen.
Wenn Sie Ihre rechtliche Handlungsmöglichkeiten prüfen lassen möchten, sollten Sie einen einschlägig erfahrenen Rechtsanwalt mit den näheren Umständen befassen.
Mit freundlichen Grüßen