Straßen-Drainage verstopft, wer haftet?

| 29. September 2020 10:38 |
Preis: 70,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


12:18
Fall:
An einer Privatstraße liegen 4 Häuser an. Die Straße gehört nur einem der Haushalte. Auf dieser Straße laufen die Drainage-Rohre aller Häuser in einem zentralen Schacht zusammen, von wo das Drainage-Wasser in einen Weiher abgeleitet wird. Dieses Abflussrohr hat sich verstopft- es wurde seit Jahren nicht kontrolliert und nicht gereinigt. Das Wasser lief somit nicht ab und gelangte aus dem Zentralschacht in den Revisionsschacht eines der Häuser, welches am niedrigsten liegt.
Der Grundwasserpegel an diesem Haus hat sich erhöht und gelangte an die Kellerwände, die von innen verschimmelten. Die im Keller befindlichen Möbeln und Gegenstände erlitten Schaden und mussten entsorgten werden. Der Mieter des Hauses verlangt Entschädigung dafür.
Die Besitzer des betroffenen Hauses hatten von dem gemeinsamen Drainage-System der Straße nicht gewusst (da sie das Haus später gekauft haben) und haben angenommen, dass sich der Grundwasserspiegel wegen starker Regenfälle erhöht hat. Auch ein Rohrbruch wurde vermutet. Die Hausbesitzer haben versucht das Wasser aus dem Revisionsschacht auf ihrem Grundstück mit einem Tankwagen abzupumpen und haben sowohl den Wasserversorger als auch eine Spezialfirma mit Kameratechnik kontaktiert. Diese zweite Firma hat dann die eigentliche Ursache – gemeinsame Drainage und ein verstopftes Abflussrohr - festgestellt und die Besitzer informiert. Es wurde eine Rohrreinigungsfirma beauftragt und das Problem war nach einer Stunde behoben.
Nun bekommen die Besitzer des betroffenen Hauses die Rechnungen von all diesen Firmen und Schadenersatzforderungen von dem Mieter.
Fragen:
1. Haftet der Straßenbesitzer für das verstopfte Rohr? Es wurden keine Kontrollen und Reinigungen des Zentralschachts und des Abflussrohres von dem Straßeneigentümer durchgeführt.
2. Wer haftet für den entstandenen Schaden bzw. Kosten an dem betroffenen Haus?
a. Die Hauseigentümer
b. Alle 4 Haushalte gemeinsam
c. Der Straßenbesitzer
3. Wer bezahlt konkret die Inspektionsfirma, die die Verstopfung diagnostiziert hat?
4. Wer bezahlt den Tankwagen, der mehrmals den Revisionsschacht des betroffenen Hauses abgepumpt hat?
5. Wer soll den Mieter entschädigen?
29. September 2020 | 11:29

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


sofern es keine gesonderte Vereinbarung zwischen den vier Anlegern gibt, gehört nach §§ 93, 94 BGB der Teil der Leitung, die über das jeweilige Privatgrundstück führt, immen dem dazugehörigen Grundstückseigentümer, der auch die Instandhaltung seines Teils zu verantworten hat.


Dengemäß ist entscheidend, wo genau die Verstopfung festgestellt worden ist (auf der Straße oder auf dem vermieteten Grundstück) da der Grundstückseigentümer, bei dem die Verstopfung vorgelegen hat und damit schadenursächlich gewesen ist, sich regresspflichtg gemacht hat.

Für die Beantwortung ihrer Fragen ist das also entscheidend, sodass das vorausgeschickt werden musste:


1. Haftet der Straßenbesitzer für das verstopfte Rohr? Es wurden keine Kontrollen und Reinigungen des Zentralschachts und des Abflussrohres von dem Straßeneigentümer durchgeführt.


Wenn die Verstopfungd dort vorgelegen hat, ja.

2. Wer haftet für den entstandenen Schaden bzw. Kosten an dem betroffenen Haus?
a. Die Hauseigentümer
b. Alle 4 Haushalte gemeinsam
c. Der Straßenbesitzer

Der Hausbesitzer zunächst primär, kann aber (je nach Lage der Verstopfung einen Regressanspruch gegen den Straßenbesitzer haben).

3. Wer bezahlt konkret die Inspektionsfirma, die die Verstopfung diagnostiziert hat?

Der Auftraggeber haftet gegenüber der Firma auch Zahlung kann aber (je nach Lage der Verstopfung) einen Regressanspruch gegen den Straßenbesitzer haben)

4. Wer bezahlt den Tankwagen, der mehrmals den Revisionsschacht des betroffenen Hauses abgepumpt hat?

Auch hier der Auftraggeber gegenüber der Firme (mit dem möglichen Regressanspruch)

5. Wer soll den Mieter entschädigen?

Der Vermieter ist nach dem Mietvertrag verpflichtet, muss also Entschädigung zahlen.

Aber auch hier kann es den oben mehrfach beschriebenen Reggressanspruch geben.


Danach sollten sich dann alle Anlieger aber zusammensetzen und eine künftige Regelung der Wartung und Kosten treffen, da ansonsten der Eigentümer der Straße sicherlich auch darauf bestehen könnte, die künftige Nutzung von der Kostenbeteiligung abhängig zu machen. Im Interesser aller Anlieger wäre daher so eine vernünftige Regelung allemal.

Ob ein Erwerber Kenntnis davon hatte, spielt dabei gar keine Rolle.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 29. September 2020 | 12:07

Hallo Herr Bohle! Die Verstopfung ist unter der Privatstraße, also im Verantwortungsbereich des Straßeneigentümers.

zusätzliche Frage: wenn der Straßeneigentümer alle Verantwortung und Kosten ablehnt, wie ist die Erfolgschance, ihn gerichtlich zur Übernahme der Kosten zu verpflichten?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. September 2020 | 12:18

Sehr geehrter Ratsuchender,



wenn das beweissicher feststeht, der Eigentümer sich weigert, werden Sie gerichtlich nach der derzeitigen Sachverhaltsschilderung erfolgreich sein, d.h. die Erfolgschancen sind dann gut.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

Bewertung des Fragestellers 29. September 2020 | 12:31

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