Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
sollten Sie eine detaillierte Schilderungen für notwendig erachten, sollten Sie die Quellen angeben. Dabei müssen Sie aber beachten, dass Sie sich zuvor, um einer Urheberrechtsverletzung zu entgehen, die Genehmigungen der Verwendungen einholen müssen.
Bei antiquarischen Quellen sollten Sie sich an den Verlag wenden, da hier nicht geprüft werden kann, inwieweit auch bei längst verstorbenen Personen noch ein Urheberrecht der Erben besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Vielen Dank für die rasche Antwort, die jedoch m.E. nicht ganz beantwortet ist.
Die Frage zielt darauf ab, ob durch eine "Kompilation" von offenkundigen Informationen aus teilweise jahrhundertealter, gemeinfreier Weltliteratur eine gesetzeswidrige Handlung abgeleitet werden kann.
Beispiel: Ich zitiere nicht wörtlich, verweise aber auf einen Satz von Jules Verne, der in "Von der Erde zum Mond" in einem einzigen Satz beschreibt, wie Schießbaumwolle (Füllstoff seiner Mondkanone) hergestellt werden kann und verweise auch die literarische Quelle. Der Protagonist meines Buches stellt nun Schießbaumwolle her und treibt Allotria damit.
Ein Leser meines Buches stellt Strafanzeige gegen mich; z.B. wegen Verbreitung von Sprengstoffrezepten und/oder Verleitung zu Straftaten und/oder terroristischer Bombenlegerrezepte).
Mache ich mich durch die o.g. Information wirklich strafbar?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
mit dem Verweis auf allgemein zugängliche Literatur machen Sie sich nicht strafbar.
Im übrigen ist aus Ihrem Warnhinweis, der unbedingt erforderlich ist, auch ersichtlich, dass Sie keine "Rezepte" verbreiten wollen, sondern nur darstellen, wie der Protagonist zu seinen Streichen gekommen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle