Strafrechtlich relevante Details in autobiographischem 'DDR'-Roman

19. März 2008 12:40 |
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Strafrecht


Beantwortet von


16:40
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige, zeitnah einen autobiographisch geprägten Roman über die Zeit von Mauerbau bis zur Wende zu veröffentlichen.
In diesem Buch sollen Kindheits- und Jugenderlebnisse eines "DDR-Bürgers" humorvoll und spannend geschildert werden.

Einige Kapitel beschäftigen sich mit (seinerzeit nicht unüblichen) fragwürdigen Jugendstreichen; so der Beschäftigung der Protagonisten mit seltsamen und teilweise auch
verbotenen Handlungen. So sind die Protagonisten beispielsweise mit dem Bau und Betrieb von nicht genehmigungsfähigen Kommunikationsanlagen (sog. Schwarzsender) beschäftigt.

Ein anderer Handlungsstrang beschreibt die Durchführung chemischer Experimente sowie Anfertigung von diversen Knallkörpern und Rauchentwicklern und deren Inbetriebnahme.
In dem Buch wird die Herstellung dieser Gegenstände angedeutet und zumindestens teilweise verbal beschrieben.

Im Vorwort des Buches sind ein mehrseitiger Hinweis über die Gefahren dieser Experimente sowie eine drastische Warnung und Distanzierung des Autors von denselben hinterlegt.

Sämtliche "technischen" und "chemischen" Informationen des Werkes stammen aus öffentlich zugänglichen, populärwissenschaftlichen, biografischen, zumeist antiquarischen Quellen; z.B. Jules Verne und Hans Dominik.
Zu den "Schwarzsendern" gibt es keine nähere Detailtiefe.

Gerate ich trotzdem mit bestehenden Gesetzen in Kollision oder laufe ich Gefahr, ggf. kostenpflichtig, abgemahnt zu werden, wenn ich den Herstellungsprozess zumindestens teilweise erläutere oder andeute?

Vielen Dank und

mit freundlichen Grüßen
19. März 2008 | 13:55

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

sollten Sie eine detaillierte Schilderungen für notwendig erachten, sollten Sie die Quellen angeben. Dabei müssen Sie aber beachten, dass Sie sich zuvor, um einer Urheberrechtsverletzung zu entgehen, die Genehmigungen der Verwendungen einholen müssen.

Bei antiquarischen Quellen sollten Sie sich an den Verlag wenden, da hier nicht geprüft werden kann, inwieweit auch bei längst verstorbenen Personen noch ein Urheberrecht der Erben besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 19. März 2008 | 16:10

Vielen Dank für die rasche Antwort, die jedoch m.E. nicht ganz beantwortet ist.

Die Frage zielt darauf ab, ob durch eine "Kompilation" von offenkundigen Informationen aus teilweise jahrhundertealter, gemeinfreier Weltliteratur eine gesetzeswidrige Handlung abgeleitet werden kann.

Beispiel: Ich zitiere nicht wörtlich, verweise aber auf einen Satz von Jules Verne, der in "Von der Erde zum Mond" in einem einzigen Satz beschreibt, wie Schießbaumwolle (Füllstoff seiner Mondkanone) hergestellt werden kann und verweise auch die literarische Quelle. Der Protagonist meines Buches stellt nun Schießbaumwolle her und treibt Allotria damit.
Ein Leser meines Buches stellt Strafanzeige gegen mich; z.B. wegen Verbreitung von Sprengstoffrezepten und/oder Verleitung zu Straftaten und/oder terroristischer Bombenlegerrezepte).

Mache ich mich durch die o.g. Information wirklich strafbar?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. März 2008 | 16:40

Sehr geehrter Ratsuchender,

mit dem Verweis auf allgemein zugängliche Literatur machen Sie sich nicht strafbar.

Im übrigen ist aus Ihrem Warnhinweis, der unbedingt erforderlich ist, auch ersichtlich, dass Sie keine "Rezepte" verbreiten wollen, sondern nur darstellen, wie der Protagonist zu seinen Streichen gekommen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

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