Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihnen steht es prinzipiell frei, Ihren Ex-Mann anzuzeigen. Ich sehe hier zwar den Tatbestand des Betruges nicht als erfüllt an, aber ob Ihr Ex-Mann durch sein Verhalten einen Straftatbestand erfüllt hat, wird dann ohnehin durch die Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) ermittelt.
Durch Ihre gemeinsame Einstandspflicht sind Sie aus zivilrechtlicher Sicht Gesamtschuldner. Dies bedeutet nach § 421 BGB, dass wenn mehrere eine Leistung schulden, der Gläubiger die Leistung nur einmal fordern darf. Dabei steht es ihm aber frei, ob er die ganze Leistung von einem der Schuldner fordert oder von jedem Schuldner zu einem Teil. Gemäß § 426 Abs. 1 BGB findet dann im Innenverhältnis, also im Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Mann, ein Ausgleich statt. Diesen haben Sie ja auch mit Ihrem Ex-Mann beim Notar vereinbart. Da Sie jedoch im Außenverhältnis, sprich gegenüber Dritten, als Gesamtschuldner auftreten, können von Ihnen auch die gesamten Beträge gefordert werden und Sie müssten Ihren Ex-Mann in Regress nehmen.
So, wie ich Ihren Sachverhalt verstehe, haben Sie nur die Möglichkeit Eigentümerin zu werden, wenn Sie die geforderten Beträge, die im Zusammenhang mit Ihrem Haus stehen, in vollem Umfang bezahlen. Dies würde nach dem oben Geschilderten bedeuten, dass Sie auch die Teile Ihres Ex-Mannes bezahlen müssten und sich den Ihnen zustehenden Teil dann von Ihrem Ex-Mann zurück fordern müssten.
Es tut mir leid, Ihnen keine besseren Nachrichten überbringen zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Elena Ronimi, Rechtsanwältin
Vielen Dank.
Es kann doch aber nicht sein, das er BEWUSST immer wieder Schulden macht (und eh nicht zahlen kann was klar ist) und ich muss ständig dafür aufkommen. Es muss mal ein Riegel gesetzt werden. Nennt man das tatsächlich nicht vorsätzlich? Kommen Kosten bei einer Anzeige auf mich zu?
Ich kann Ihnen sagen, das er mich im März verklagt hat (Familienrecht-Abänderungsklage) Er hat verloren (Richter angelogen-Kam dann auch raus). Ihm wurden die Kosten auferlegt. Na er kann nicht zahlen und wer zahlt nun -Ich. ICh wollte nicht voor Gericht, aber da Familienrecht und ich nicht ohne Anwalt vor Gericht treten darf...
Es reicht mir endgültig , deshalb möchte ich Ihn wirklich irgendwie mal auf Reset drücken.
Beim Amtsgericht hat er sich Prozeßhilfe erschlichen.(Hat aber noch Eigentum).Wird nun geprüft.
Gibt es nichts was ich machen kann?
Sehr geehrte Fragestellerin,
es steht Ihnen, wie gesagt frei, Ihren Ex-Mann anzuzeigen. Die Strafanzeige ist für Sie auch kostenfrei. Als vorsätzlich würde ich das Verhalten Ihres Ex-Mannes, so wie Sie es schildern, durchaus bezeichnen. Jedoch fehlt es an anderen Tatbestandsmerkmalen des Betruges meines Erachtens. Gegebenenfalls kommen die Ermittlungsbehörden durch weitere Ermittlungen auch zu einem anderen Ergebnis.
Dass Sie in dem gerichtlichen familienrechtlichen Verfahren, trotz des Unterliegens Ihres Ex-Mannes, Ihre Anwaltskosten selbst tragen müssen, liegt daran, dass Sie grundsätzlich die Kostenschuldnerin Ihres Anwalts sind, da Sie ihn beauftragt haben. Auch hier ist es leider wieder so, dass Sie Ihren Ex-Mann in Regress nehmen müssen.
Sie können gegen Ihren Ex-Mann ein Mahnverfahren führen, um letztlich einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Sofern Ihr Mann pfändbares Vermögen hat, können Sie über diesen Weg bei ihm vollstrecken. Allerdings müssten Sie dann wieder mit 32 € in Vorkasse gehen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen,
Elena Ronimi, Rechtsanwältin