Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
gerne will ich Ihre Anfrage beantworten.
Deutschland hat mit den Niederlanden ein Rechtshilfeabkommen abgeschlossen (BGBl II 1997, S. 1351), Hiernach können niederländische Bußgeldbescheide ab einem Betrag von € 100 von deutschen Behörden vollstreckt werden. Deshalb ist es in Ihrem Fall leider so, dass der geforderte Betrag auch in Deutschland von deutschen Behörden vollstreckt werden kann.
Allerdings haben die Niederlande bisher in Deutschland kaum um Vollstreckungshilfe – im Gegensatz zu Österreich, wo auch ein solches Abkommen existiert – nachgesucht. Grundsätzlich aber kann der geforderte Betrag auch in Deutschland vollstreckt werden,
Ich hoffe, Ihnen trotz der für Sie nicht sehr positiven Auskunft gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jens O. Gräber
Rechtsanwalt
www.rechtsanwalt-graeber.de
info@rechtsanwalt-graeber.de
sehr geehrter Fragesteller,
gerne will ich Ihre Anfrage beantworten.
Deutschland hat mit den Niederlanden ein Rechtshilfeabkommen abgeschlossen (BGBl II 1997, S. 1351), Hiernach können niederländische Bußgeldbescheide ab einem Betrag von € 100 von deutschen Behörden vollstreckt werden. Deshalb ist es in Ihrem Fall leider so, dass der geforderte Betrag auch in Deutschland von deutschen Behörden vollstreckt werden kann.
Allerdings haben die Niederlande bisher in Deutschland kaum um Vollstreckungshilfe – im Gegensatz zu Österreich, wo auch ein solches Abkommen existiert – nachgesucht. Grundsätzlich aber kann der geforderte Betrag auch in Deutschland vollstreckt werden,
Ich hoffe, Ihnen trotz der für Sie nicht sehr positiven Auskunft gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jens O. Gräber
Rechtsanwalt
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