22. Februar 2020
|
11:54
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie den Vertrag in den Geschäftsräumen des Autohändlers geschlossen haben, sind Sie grundsätzlich an diesen Vertrag gebunden.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen besteht nur, wenn Sie den Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen haben, z.B. per Telefon oder E-Mail.
Zudem haben Sie ein Widerrufsrecht, wenn Sie zugleich auch einen Vertrag zur Finanzierung des Kaufpreises geschlossen haben.
Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit, von der verbindlichen Bestellung zurückzutreten, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde (im Vertrag stehen dann auch die Stornokosten, die Ihnen hierbei entstehen würden) oder wenn das Fahrzeug mangelhaft oder zu spät geliefert wird und der Verkäufer trotz Aufforderung keine Abhilfe schafft.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking