Stornierung einer verbindlichen gebrauchtwagenbestellung

22. Februar 2020 11:09 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben gestern einen Vertrag zur Bestellung eines gebrauchtwagens unterschrieben, stellten dann aber zu hause fest, dass der Verbrauch viel zu hoch ist und wollen nun den Vertrag stornieren, wie können wir das nun abwickeln und welche Kosten kommen auf uns zu?
Herzliche.grüsse
22. Februar 2020 | 11:54

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Sie den Vertrag in den Geschäftsräumen des Autohändlers geschlossen haben, sind Sie grundsätzlich an diesen Vertrag gebunden.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen besteht nur, wenn Sie den Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen haben, z.B. per Telefon oder E-Mail.
Zudem haben Sie ein Widerrufsrecht, wenn Sie zugleich auch einen Vertrag zur Finanzierung des Kaufpreises geschlossen haben.

Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit, von der verbindlichen Bestellung zurückzutreten, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde (im Vertrag stehen dann auch die Stornokosten, die Ihnen hierbei entstehen würden) oder wenn das Fahrzeug mangelhaft oder zu spät geliefert wird und der Verkäufer trotz Aufforderung keine Abhilfe schafft.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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