Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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leider kann ich Ihnen nicht die erhoffte Antwort geben.
Sie können die Bestellung nicht kostenlos stornieren.
In der Mitteilung, dass sich die Lieferung verzögert ist inzidenter die Bestätigung zu sehen. Dabei ist es unschädlich, dass diese nach den 3 Wochen erfolgt ist.
Spätestens mit der Mitteilung, dass die Lieferung sich verzögert und in ca. drei Wochen erfolgt, ist inzidenter die Annahme zu sehen.
Dass sich aber die Lieferung verzögert, räumt Ihnen dieses noch nicht das Recht ein, die Bestellung kostenlos zu stornieren.
Sie haben aber unter Umständen die Möglichkeit des Rücktritts.
Sie müssen es nicht hinnehmen, dass Ihnen jetzt ein ca. 3 Wochen-Termin genannt wird.
Der Rücktritt setzt aber voraus, dass Sie dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung setzen und ausdrücklich erklären, dass Sie nach Verstreichen der Frist vom Vertrag zurücktreten werden.
Die Frist muss angemessen sein. Sie sollte vorliegend drei Wochen betragen und Tag genau gesetzt werden.
Erst wenn die Frist abgelaufen ist und die Lieferung nicht erfolgt ist, haben Sie das Recht zum Rücktritt.
Unter Umständen kann mir dem Verkäufer auch noch eine einvernehmliche Vertragsaufhebung erzielt werden, wenn dieser eben die gesetzte Frist auch gar nicht einhalten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
In den AGB heißt es ausdrücklich, dass die die Bestätigung schriftlich zu erfolgen hat. Die Mitteilung der Lieferungsverzögerung erfolgte lediglich mündlich.
Bleibt es insofern dabei, dass ich die Bestellung nicht kostenlos stornieren kann ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
dieser Teil der AGB wurde bei der Antwort schon berücksichtigt.
Aber es ändert nichts an der Erstantwort, leider.
Hier wurde vom Händler zulässig eine Lücke benutzt, so dass Sie erst eine angemessene Lieferfrist mit Rücktrittsandrohung setzen müssen.
Erst nach Fristablauf könnten Sie dann den Rücktritt über § 440 BGB durchsetzen.
Hier wurde der Vertrag geschickt ausgelegt, da eben Bestätigung ODER Lieferung angedacht wurden. Und liefern will er, ohne dass eine fixe Lieferfrist im Vertrag selbst vereinbart worden ist.
Daher ist die Fristsetzung durch Sie notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg