Störung des Hausfriedens

18. Mai 2012 15:06 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


18:31
Seit mehreren Jahren bestehen die Mobbingattacken. -Auto bewusst vor der Hofeinfahrt geparkt - Hoftor mit Fahrradschloß an Mülltonne gekettet um Ausfahrt zu behindern
Haustürschlüssel entwendet
Alkoholisiert nachts an die Wohnungstür schlagen
Körperlicher Angriff im Hausflur
Verschraubung der hoftür mit großer Imbusschraube
Alles mit Bildern belegt - mit Polizeianwesenheit und Zeugen
der Vermieter reagiert nicht auf Schreiben.
Wohne seit 13 Jahren hier will nicht umziehen
Wie kann ich Mietminderung durchsetzen?
18. Mai 2012 | 15:37

Antwort

von


(654)
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
E-Mail: kanzlei@kanzlei-scheibeler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Eine Mietminderung lässt sich denkbar einfach durchsetzen, in dem Sie nämlich einfach einen Teil der Miete einbehalten. Dies sollten Sie möglichst vorher dem Vermieter nochmals schriftlich mitteilen und auf die Mobbingattacken, die offenbar von einem anderen Mieter ausgehen, hinweisen. Der Vermieter muss dann den anderen Mieter abmahnen und kann ihn im schlimmsten Fall kündigen. Den Zugang dieses Schreibens sollten Sie beweisen können, in dem Sie einen Bekannten, der den Inhalt des Schreibens kennt, bitten diese einzuwerfen, oder aber mittels eines EINWURFEinschreibens (nicht: Übergabeeinschreibens).

Der Vermieter wird dann später Sie auf Zahlung der Miete verklagen bzw. Ihnen dann wenn die Rückstände die notwendige Höhe erreicht haben kündigen. Im Rahmen dieses Prozesses würde dann geklärt, ob Sie zur Mietminderung berechtigt waren. Sie sollten daher Zeugen für die Attacken benennen können, die aber wohl schon in Form der Polizeibeamten vorhanden sind, und im Kalender Protokoll über die jeweiligen Belästigungen führen.

Sie können natürlich auch Ihrerseits eine Feststellungsklage bezüglich der Mietminderung erheben und bis zur Entscheidung die Miete unter Vorbehalt voll bezahlen. Üblicherweise geht man aber wie beschrieben anders vor, da man es als Kläger in der Angreiferposition prozessual immer etwas schwerer hat.

Die Höhe der Mietminderung hängt von der Häufigkeit der Angriffe und Belästigungen ab, so dass ich hierzu ohne genaue Informationen nichts sagen kann.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elke Scheibeler, Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 18. Mai 2012 | 22:21

Wieviel % darf die Mietminderung batragen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Mai 2012 | 18:31

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Leider haben Sie mir in der Nachfrage keine weiteren Informationen zur Häufigkeit der Angriffe und Belästigungen gegeben, so dass es hier schwierig ist eine Prozentzahl anzugeben. Wenn hier mehrmals die Woche z.B. nachts an die Wohnungstür geschlagen wird, ist die Beeinträchtigung für Sie natürlich deutlich stärker als wenn dies "nur" einmal im Monat geschieht. Gleiches gilt für die anderen aufgeführten Vorkommnisse. Daher kann ich Ihnen hier keine konkrete Prozentzahl nennen. Denn je öfter Sie belästigt werden, umso höher fällt die Mietminderung aus. Als Rahmen würde ich zwischen 5 und 20 % ansetzen.

Jedenfalls sollten Sie hier auch deswegen zurückhaltend sein, da eine überhöhte Mietminderung ja den Vermieter auch zur Kündigung berechtigen kann.

ANTWORT VON

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