Steuerrecht - Beitragsrückerstattung PKV

19. März 2025 15:26 |
Preis: 30,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

kurze Eckdaten zu mir: Ich lebe mit meinem Partner zusammen (nicht verheiratet), wir haben zwei Kinder, ich bin verbeamtet und ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht.

Im letzten Jahr habe ich bei meiner privaten Krankenversicherung keine Leistungen in Anspruch genommen, sodass ich Mitte diesen Jahres eine Beitragsrückerstattung von 450 EUR erhalten werden. Ich habe nun Angst, dass der Betrag als zusätzliche Einkünfte deklariert wird und ich ab nun an eine Steuererklärung machen muss.

Kann ich - wenn ich als Beamter eine Beitragsrückerstattung erhalte - verpflichtet werden eine Steuererklärung zu machen?

Ich habe keinerlei andere Einkünfte, außer meine Bezüge.

Mit freundlichen Grüßen
Maria
19. März 2025 | 16:02

Antwort

von


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E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Die Beitragsrückerstattung ist kein Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes und unterliegt daher nicht der Steuerpflicht.

Allerdings ist die Beitragsrückerstattung dann relevant, wenn Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, weil sich der Betrag der Vorsorgeaufwendungen (Kosten der Krankenkasse) um den Betrag der Beitragsrückerstattung mindern. Diese Vorsorgeaufwendungen, nebst Beitragsrückerstattung meldet die PKV dem Finanzamt elektronisch.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt



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