Steuerliche Behandlung eine 'Bruttoendgeldausgleichs'
24. August 2006 19:23
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Steuerrecht
Beantwortet von
Hallo,
im Rahmen eines Unstrukturierungprogramms meines Unternehmens wird mir aufgrund eines Stellenwechsels innerhalb des Konzerns (von der AG in eine GmbH) eine "Mobilitätspauschale" i.H.v. 30.000€ gezahlt. Von der Personalabteilung habe ich folgende Info zur Ausbezahlung diese Pauschale bekommen: "Alle Summen werden als Bruttoentgeltausgleich einmalig überwiesen. Das heißt diese sind voll steuer- und versicherungspflichtig." Wird diese Summer also ganz "normal" als Gehalt ausbezahlt, oder werden diese ähnlich wie Abfindungen behandelt?
Zweite Frage: Welche Möglichkeiten zur Steuerreduzierung sehen Sie in diesem Fall?
Letzte Frage: Ich bin derzeit in Steuerklasse 1 und wechsele nach meiner Hochzeit in Steuerklasse 3. Hätte es Auswirkungen, wenn ich den Betrag erst nach meinem Steuerklassenwechsel ausbezahlt bekäme?
Danke im voraus.
Sehr geehrter Herr Ratsuchender,
1. Es findet ein Wechsel innerhalb des Konzerns statt. Die Mobilitätspauschale ist daher keine Abfindung und somit voll steuerpflichtig.
2. Keine, weil die Mobilitätspauschale als Einmalzahlung (Abrechnung pber Jahrestabelle) voll versteuert werden muss.
3. Die Auszahlung nach dem Steuerklassenwechsel hat bezogen auf die Monatsabrechung Vorteile, die jedoch bei der Jahresveranlagung im Jahre 2007 für das Jahr 2006 neutralisiert werden (lediglich Liquiditätsfrage).
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kugler
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Sascha Kugler