Sehr geehrter Fragender,
wenn sie die Strafe zahlen, müssen Sie mit der Nacherhebung der Steuer rechnen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass falsch ermittelt wurde, sollten Sie dieses vor der Zahlung klären.
In derartigen Fällen rate ich grundsätzlich zur Akteneinsichtnahme über einen Rechtsanwalt (dieses können Sie leider nicht selber!), um genau beurteilen zu können, ob das Angebot und dann auch die Steuernachzahlungen berechtigt sind, bevor Sie irgendeine Erklärung abgeben.
Beachten sie bitte auch die Fristen, sofern diese Ihnen schon von den Behörden gesetzt wurden.
Gerne machen ich Ihnen ein Angebot bzgl. Akteneinsichtnahme und Prüfung.
MIt freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
wenn sie die Strafe zahlen, müssen Sie mit der Nacherhebung der Steuer rechnen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass falsch ermittelt wurde, sollten Sie dieses vor der Zahlung klären.
In derartigen Fällen rate ich grundsätzlich zur Akteneinsichtnahme über einen Rechtsanwalt (dieses können Sie leider nicht selber!), um genau beurteilen zu können, ob das Angebot und dann auch die Steuernachzahlungen berechtigt sind, bevor Sie irgendeine Erklärung abgeben.
Beachten sie bitte auch die Fristen, sofern diese Ihnen schon von den Behörden gesetzt wurden.
Gerne machen ich Ihnen ein Angebot bzgl. Akteneinsichtnahme und Prüfung.
MIt freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter