Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Muss ich im GF-Vertrag explizit angeben dass keine Sozialabgaben erfolgen, sondern dass dies vom zu versteuernden Gehalt zu erfolgen hat?
Nein, weil diese Angaben im GF-Vertrag für die Prüfung Ihres Status (Selbständiger oder Arbeitnehmer) und auch sonst irrelevant sind.
2. Muss ich keine Angaben zu den Beträgen machen?
Entfällt wegen Ziff. 1, i. Ü. werden die Beiträge in Arbeitsverträgen auch nicht eingegeben.
3. Und: Wenn die Beiträge im Bruttogehalt enthalten sind, geht dann in die Berechnung meiner Gemeinkosten die Sozialabgaben ein oder nicht, oder hängt das davon ab ob diese in GF-Vertrag ausgewiesen wurden?
Wenn Sie unter Gemeinkosten die Ausgaben der UG meinen, dann gehören dazu in dem Zusammenhang (nur) die Kosten, die die UG für Sie zu zahlen hat. Das ist das Gehalt laut GF Vertrag. Da UG nicht Ihr Arbeitgeber ist und Sie nicht AN der UG, sind die Sozialabgaben nicht die Kosten/ Gemeinkosten der UG, sondern Ihre Ausgaben, die Sie dann in Ihrer EStErklärung geltend machen werden. Selbst wenn Sie die Sozialabgaben im GF Vertrag ausweisen (was falsch wäre) würden dann diese Kosten zwar die Ausgaben der UG, Sie würden diese aber in Ihrer EStErklärung nicht geltend machen können, weil nicht Sie sie tragen. Ich meine damit, dass diese Konstellation keinen Sinn macht.
Wenn Sie unter Gemeinkosten was anderes meinen, dann konkretisieren Sie das bitte in der kostenlosen Nachfrage.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Muss ich im GF-Vertrag explizit angeben dass keine Sozialabgaben erfolgen, sondern dass dies vom zu versteuernden Gehalt zu erfolgen hat?
Nein, weil diese Angaben im GF-Vertrag für die Prüfung Ihres Status (Selbständiger oder Arbeitnehmer) und auch sonst irrelevant sind.
2. Muss ich keine Angaben zu den Beträgen machen?
Entfällt wegen Ziff. 1, i. Ü. werden die Beiträge in Arbeitsverträgen auch nicht eingegeben.
3. Und: Wenn die Beiträge im Bruttogehalt enthalten sind, geht dann in die Berechnung meiner Gemeinkosten die Sozialabgaben ein oder nicht, oder hängt das davon ab ob diese in GF-Vertrag ausgewiesen wurden?
Wenn Sie unter Gemeinkosten die Ausgaben der UG meinen, dann gehören dazu in dem Zusammenhang (nur) die Kosten, die die UG für Sie zu zahlen hat. Das ist das Gehalt laut GF Vertrag. Da UG nicht Ihr Arbeitgeber ist und Sie nicht AN der UG, sind die Sozialabgaben nicht die Kosten/ Gemeinkosten der UG, sondern Ihre Ausgaben, die Sie dann in Ihrer EStErklärung geltend machen werden. Selbst wenn Sie die Sozialabgaben im GF Vertrag ausweisen (was falsch wäre) würden dann diese Kosten zwar die Ausgaben der UG, Sie würden diese aber in Ihrer EStErklärung nicht geltend machen können, weil nicht Sie sie tragen. Ich meine damit, dass diese Konstellation keinen Sinn macht.
Wenn Sie unter Gemeinkosten was anderes meinen, dann konkretisieren Sie das bitte in der kostenlosen Nachfrage.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
10. August 2019 | 22:22
Danke. Das hat weitestgehend geholfen.
Die Ausweisung der im GF-Gehalt enthaltenen Sozialkosten wäre nur, um den Eindruck einer verdeckten Gewinnausschüttung abzuwehren. In diesem Fall - so verstehe ich - wären diese aufgeführten Sozialbeträge trotzdem buchungstechnisch nur Gehaltszahlung an den GF und keine Sozialkosten der UG?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
10. August 2019 | 22:52
.... Gerne
Ich denke nicht, dass die Angabe der SV Beiträge von dem Verdacht der verdeckten Gewinnausschüttung retten würde, denn der Prüfer wird schon 2 mal 2 zusammen rechnen können und verstehen, dass der GF die SV Abgaben selbst zu zahlen hat.
Ja, buchen muss man alles als Gehalt.
Freundliche Grüße Zelinskij