Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Der Skontoeinbehalt war rechtmäßig, allerdings müssen Sie nachweisen, dass die Rechnung am 9.10. bei Ihnen einging. Wenn der Poststempel auf den 8.10. lautet, ist das kein Problem.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Weber,
Sie gingen leider nicht auf die Skontovereinbarung ein:
"Zahlbar nach Lieferung innerhalb von 7 Tagen mit 2 % Skonto. "
Durfte ich denn die Rechnung abwarten (soweit ich weiß, hat man ja keinen Anspruch auf eine Rechnung)?
Oder hätte ich nach der Abnahme zahlen müssen?
Sehr geehrter Ratsuchender,
Knackpunkt ist der Umstand, dass der Auftrag über 10.000 € lautete, die Rechnung aber über 11.000 €. Dementsprechend war der zu zahlende Betrag erst mit der Rechnung genau beziffert, und damit auch erst mit Erhalt der Rechnung fällig. Etwas anderes würde nur gelten, wenn der Auftrag einen Fixbetrag nannte und auch stets klar war, dass dieser am Anfang genannte Fixbetrag auch so zu zahlen war. Dann wäre der Betrag bei Abnahme fällig, und die Skonto-Frist würde ab dann laufen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt