18. Februar 2024
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18:35
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wenn die Aufzeichnungen vollständig und detailliert sind, dann können Sie damit bei einem etwaigen, künftigen Rechtsstreit Ihre Arbeitszeiten plausibel machen.
Im Idealfall ist auch nachvollziehbar, dass Sie die einzelnen Aufzeichnungen jeweils zeitnah zu den erbrachten Arbeitsstunden gemacht haben. Es sollte nicht der Eindruck entstehen können, dass die Einträge nachträglich gemacht wurden oder diese fiktiv sind.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Ergänzung vom Anwalt
18. Februar 2024 | 19:24
Sehr geehrter Fragesteller,nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion, wenn Sie weitere Ausführungen wünschen.
Nach Ihren Angaben sehe ich aber keine großen Probleme mit Ihrer Vorgehensweise im Zweifel vor Gericht bestehen zu können. Deshalb sind auch keine umfangreichen Ausführungen zur Herleitung oder Begründung meiner Rückmeldung erforderlich gewesen. Wenn Sie sich für bestimmte Aspekte interessieren, dann kann ich dazu aber gerne noch ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-