Schwangerschaft - Kann ich Sie nach Geburt des Kindes in meiner Firma mit einer 6 monatigen Probezei

| 25. Juni 2006 15:57 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


17:30
Fallschilderung: Bei einem Vorstellungsgespräch sagte mir die Dame sofort, das Sie schwanger sei, jedoch in den kommenden Monaten vor der Entbindung gerne arbeiten möchte unter der Voraussetzung, mir nicht gesetzlich zur Last zu fallen. Daraufhin stellte ich Sie einen Monat befristet in meiner GmbH ein. Sie stellte sich als gute Mitarbeiterin heraus, so das ich sie daraufhin befristet für 2 Monate in der GmbH meines Mannes einstellte. Diese 2 Monate enden nun am 30.06.2006.
Frage: Kann ich Sie nun erneut in meiner GmbH einstellen? Entstehen mir gesetzliche Nachteile, z.B. Mutterschutz o.ä.? Kann ich Sie erneut befristet für 2 oder 3 Monate einstellen?
Kann ich Sie nach Geburt des Kindes in meiner Firma mit einer 6 monatigen Probezeit wieder einstellen?
25. Juni 2006 | 16:12

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


eine Einstellung in IHRER GmbH ist zwar möglich, allerdings wird dieses Arbeitsverhältnis dann als UNBEFRISTET gelten, mit Mutterschutz und all den anderen Rechten.

Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist nach § 14 II 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.


NACH der Geburt kann ein Arbeitsverhältnis neu begründet werden, wobei dann auch eine Probezeit vereinbart werden kann.


Wenn es sich um eine qualifizierte Mitarbeiterin handelt, sollten Sie einmal überlegen, ob dieses nicht trotz bestehender Arbeitgeberpflichten an Ihr Unternehmen binden wollen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 25. Juni 2006 | 16:39

Lieben Dank für Ihre schnelle Antwort. Es wäre sehr nett, wenn sie mir noch sagen könnten, ob ich die Mitarbeiterin in meiner Firma problemlos als Minijobberin einstellen könnte.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Juni 2006 | 17:30

Sehr geehrte Ratsuchende,

bitte haben Sie Verständnis, dass ich hierauf nicht eingehend anworte, da es keine Nachfrage, sondern eine neue Frage ist.

Nein, so einfach können Sie das nicht. in den acht Wochen nach der Geburt gilt ein totales Beschäftigungsverbot - für die Hauptbeschäftigung wie für den Minijob.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

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