Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist das zulässig. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass das Finanzamt in diesem Fall von einem sogenannten Gesamtplan ausgeht. Vermutlich wird das Finanzamt auf Ebene der GmbH den Betriebsausgabenabzug versagen und bei dem letztlich Beschenkten eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen. Der Vorsteuerabzug für die Rechnung der GbR würde vermutlich auch versagt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist das zulässig. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass das Finanzamt in diesem Fall von einem sogenannten Gesamtplan ausgeht. Vermutlich wird das Finanzamt auf Ebene der GmbH den Betriebsausgabenabzug versagen und bei dem letztlich Beschenkten eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen. Der Vorsteuerabzug für die Rechnung der GbR würde vermutlich auch versagt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen