Scheidung mit Ausländerbeteiligung

| 25. Dezember 2007 17:15 |
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Familienrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Auskunft wie ggfs. eine Scheidung zwischen einem Deutschen und einer Filipina ablaufen würde.
Folgende Konstallation:
Heirat auf den Philippinen, dort gilt der Güterstand der ´absolute community´. Es gibt keinen Ehevertrag o.ä.
Der Ehemann hat Besitz in die Ehe eingebracht, die Ehefrau nicht.
Das Ehepaar hat nach Ausstellung des Visa zur Familienzusammenführung seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland und es kommt nach einiger Zeit zur Scheidung.
Welches Recht käme hier zur Anwendung; deutsche Zugewinngemeinschaft oder philippinische absolute community?
Gibt es ggfs. eine Möglichkeit die Anwendung der Zugewinngemeinschaft ohne Ehevertrag festzulegen?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Freundliche Grüße,
indigo
Sehr geehrter Rechtssuchender,

vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Online-Rechtsberatung. Auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Die Frage des anzuwendenen Rechts richtet sich zunächst nach der Staatsangehörigkeit, da keine gemeinsame Staatsangehörigkeit vorliegt, richtet sich das anzuwendende Recht nach dem Recht, das Sie beide am meisten verbindet. Wenn Sie beide Ihren Lebensmittelpunkt in der Ehe in Deutschland gehabt haben, dann ist deutsches Recht anwendbar.
Sie können den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nur durch notariellen Vertrag ändern, dies kann auch noch zum jetzigen Zeitpunkt geschehen.
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